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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. :               29a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R6665
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           56R6665.28
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                           730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2270 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover (GB) bzw. Land-Rover (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
LN, LND                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50832 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000791-B0-104-29a~LR-5-114_3-64-ET45_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. :               29a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Typ:                           LN
ABE / EG-Genehmigung:          e11*96/79*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 130   Freelander                 205/70R16                         A02) bis A10)
              (Fahrzeuge mit zul.
              Achslasten bis 1120kg)     215/65R16

                                          225/60R16
e11*96/79*0082*13E       1100/1120(0)                                      5/114.3/64



Typ:                           LND
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0134*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 88    Freelander                 205/70R16                         A02) bis A10)
              (Fahrzeuge mit zul.
              Achslasten bis 1120kg)     215/65R16

                                          225/60R16
     e11*98/14*0134*00   1050/1120(0)                                      5/114.3/64



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



RA-000791-B0-104-29a~LR-5-114_3-64-ET45_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. :               29a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


Die Anlage Nr. 29a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.12.2014




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