Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 1 / 10 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R6655.28 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment E15J(a), E15UT(a), E15EJ(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm E15UT(a)MS1, E15UTN(a), M12x1,5 HE15U(a), M2, R1, T25, T27, V3, XA, XA1, XA3(a), XW3(a), XW4(a) A2, XE1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 120 Nm M12x1,5 RA-000723-C0-104-10b~TO-5-114_3-60-ET45_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 2 / 10 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Avensis Verso 205/60R16 A02) bis A10) A93a) e6*2001/116*0083*05E 1230/1230(0) 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/55R16 A02) bis A10) 215/50R16 215/55R16 G8T) 225/50R16 235/50R16 G8T) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Toyota Corolla Verso 205/55R16 M+S A02) bis A10) 205/60R16 M+S 215/50R16 M+S 215/55R16 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge vor Facelift EF0) 2006, ohne Serienbereifung 225/50R16 215/50R17) RA-000723-C0-104-10b~TO-5-114_3-60-ET45_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 3 / 10 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Facelift EF0) 2006, mit Serienbereifung 225/50R16 215/50R17) Typ: XE1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 157 IS 200, IS 300 205/55R16 A02) bis A10) A93) e11*2001/116*0110*08E 1055/1090(0) 5/114,3/60 Typen: ABE / EG-Genehmigung: XA G703 XA1 e4*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (3 und 5-türig) E52) G703/NT02 880/945 5/114,3/60 e4*93/81*0001*06E 910/990 Typ: A2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (3- und 5-türig, nur A91) Fahrzeuge mit Serie 215/70R16) e6*2001/116*0070*05E 920/1010 – 1020/1040 5/114,3/60 RA-000723-C0-104-10b~TO-5-114_3-60-ET45_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 4 / 10 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung, A93) E62)EF0) nur bis EG-Genehmigungs- Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R16 A93) 225/70R16 A93) 235/65R16 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung, A93) E62)EF0) nur bis EG-Genehmigungs- Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R16 A93) 225/70R16 A93) 235/65R16 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 111 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (nur Ausführungen ab EG- A93) E63)EF0) Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*09) 215/75R16 G6X) 225/70R16 G6X) 235/65R16 RA-000723-C0-104-10b~TO-5-114_3-60-ET45_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 5 / 10 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ: V3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 112 bis 137 Toyota Camry 215/60R16 A02) bis A10) A91) 225/55R16 e6*2001/116*0085*04 1200/1200 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10) (1. Generation) A93)N205) E58)EF0) 195/60R16 G0E)N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 215/50R16 225/50R16 RA-000723-C0-104-10b~TO-5-114_3-60-ET45_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 6 / 10 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10) (2. Generation, A93)N205) E59)E60) EF0) Ausführungen mit Verbundlenker-Hinterachse) 195/60R16 N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93a) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 97 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10) (2. Generation, A93)N205) E59)E61) EF0) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16 N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93a) 225/50R16 RA-000723-C0-104-10b~TO-5-114_3-60-ET45_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 7 / 10 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 112 Toyota Avensis 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93) EF0) 205/65R16 A93) 215/55R16 A93) 215/60R16 A93) 225/55R16 235/50R16 235/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XW3(a) e11*2001/116*0264*.. XW4(a) e11*2007/46*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Toyota Prius Plus 205/55R16 A02) bis A10) 205/60R16 215/55R16 225/50R16 225/55R16 A01) K88) 235/50R16 RA-000723-C0-104-10b~TO-5-114_3-60-ET45_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 8 / 10 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15EJ(a) e11*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 97 Toyota Corolla 195/55R16 A02) bis A10) (Stufenheck) A93) E67) 195/60R16 205/55R16 A93) 215/50R16 A93a) 225/50R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000723-C0-104-10b~TO-5-114_3-60-ET45_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 9 / 10 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E52) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit der Reifengröße 215/70R16 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) genehmigt ist. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 RA-000723-C0-104-10b~TO-5-114_3-60-ET45_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-C0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 10 / 10 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.02.2014 RA-000723-C0-104-10b~TO-5-114_3-60-ET45_56R6655.docx