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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      56R6655
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                             56R6655.28
Radgröße:                                                   6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                             800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
BK, CA, CP, CPD, CR1, CW,   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP50846 110 Nm
EP, EP2, EP2R, EPR, GF bzw. M12x1,5
GF/GW, GFD/GWD, GG/GY,
GG1, GH, GHE, GJ, LW, LWD,
NC1, NC1E, TA, BL, BLE


Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 106   Mazda Xedos 6           205/50R16                              A02) bis A10)

                                        205/45R16
G138/NT04E      1000/860                                                     5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ:                         TA
ABE / EG-Genehmigung:        G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen               zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 155  Mazda Xedos 9                      205/55R16                         A02) bis A10)

G517/NT02E          1130/965                                                       5/114,3/67



Typ:                         TA
ABE / EG-Genehmigung:        e13*92/53*0002*.. , e13*95/54*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 155  Mazda Xedos 9            205/55R16                                   A02) bis A10)
              (Serie 15Zoll)
 120          Mazda Xedos 9            215/55R16 M+S                               A02) bis A10)
              (Serie 16Zoll)
                                       215/55R16
e13*98/14*0002*04   1090/965                                                       5/114,3/67



Typ:                           GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0055*.. , e1*98/14*0055..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626,                 205/50R16                                 A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi                                                      K15)E41)E42)
              (außer 7-Sitzer-Ausf.)     205/45R16
e1*96/27*0055*08                                                                   5/114,3/67



Typ:                           GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626,                 205/50R16                                 A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi                                                      K15)E41)E42)
              (außer 7-Sitzer-Ausf.)     205/45R16
e1*98/14*0164*00E   Lim.975/920/Kombi 975/1060                                     5/114,3/67



Typ:                          CP
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda Premacy             195/50R16                                  A02) bis A10)
              (Serie 185/65R14 od.
              195/55R15 od. 195/50R16) 205/45R16

 96                 Mazda Premacy                205/50R16                         A01) bis A10)
                    (Serie 195/60R15)            K12)
e1*98/14*0116*06E   1000/1060                                                      5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ:                         CPD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 84    Mazda Premacy            205/45R16                           A02) bis A10)

e1*98/14*0161*01E       980/940                                            5/114,3/67



Typ:                           LW
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 90; 104 Mazda MPV                215/55R16                         A02) bis A10)A93)

                                          215/55R16 M+S
 100                    Mazda MPV         215/60R16                        A02) bis A10)A93)

                                          215/60R16 M+S
e1*98/14*0118*06E       1205/1305                                          5/114.3/67



Typ:                         LWD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 90    Mazda MPV                215/55R16                           A02) bis A10)A93)

                                          215/55R16 M+S
e1*98/14*0165*00        1070/1280                                          5/114.3/67



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                            S01)
                                        225/65R16
e4*98/14*0052*01E       1125/1060             5/114,3/67,1



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      215/70R16                           A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                           S01)
              (Serie 215/70R16)        225/65R16
e13*2001/116*0090*01E   1125/1065                                          5/114,3/67



Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                            S01)
                                        225/65R16
e4*98/14*0044*02E       1125/1060                                          5/114,3/67


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      215/70R16                                  A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                                  S01)
              (Serie 215/70R16)        225/65R16
e13*2001/116*0092*03E   1125/1065                                                 5/114,3/67



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/55R16                                   A02) bis A10)
                                      A93)

                                                          205/55R16 M+S
                                                          A93)

                                                          215/50R16

                                                          225/50R16
                                                          A01)K03)K04)K38)
e1*2001/116*0234*12E    1110/915(0)                                               5/114.3/67



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                    e13*2001/116*0156*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107              Mazda 5                 195/60R16                         A02) bis A10)
                                                A93a)N205)

                                                          195/60R16 M+S
                                                          A93a)W205)

                                                          205/55R16
                                                          A93a)

                                                          215/55R16
                                                          A01)K03)K44)

                                                          225/50R16
                                                          A01)K01)K41)



Typ:                          GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                   205/55R16                                 A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)
                                        205/55R16 M+S
e1*98/14*0188*10E       1095/1010 Lim. /1075/1065 Kombi                           5/114.3/67



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13d
Seite :                     5 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6,                205/55R16                         A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                      205/55R16 M+S
 119 bis 122  Mazda 6,                205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
e11*2001/116*0203*04E   1110/1095(0)                                    5/114.3/67



Typ:                         NC1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0202*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93           Mazda MX-5              205/50R16                         A01) bis A10)
                                                                        K03)

 118                    Mazda MX-5      205/50R16 M+S                   A01) bis A10)
                                                                        K03)
                                        205/50R16
                                        E05a)

e11*2001/116*0202*07    680/705                                         5/114.3/67



Typ:                         NC1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93           Mazda MX-5              205/50R16                         A01) bis A10)
                                                                        K03)

 118                    Mazda MX-5      205/50R16 M+S                   A01) bis A10)
                                                                        K03)
                                        205/50R16
                                        E05a)

e11*2001/116*0371*00    665/690(0)                                      5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13d
Seite :                     6 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      195/65R16                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, N205)
                Kombi)
                                          195/65R16 M+S

                                          205/55R16
                                          A01)K03)

                                          205/60R16
                                          A01)K03)

                                          215/55R16
                                          A01)K01)K04)K16)

                                          225/55R16
                                          A01)K01)K04)K16)K55)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                             e11*2001/116*0262*..
BLE                            e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                 195/55R16                           A02) bis A10)
                (Schrägheck)            N205)

                                          195/60R16
                                          N205)

                                          205/50R16

                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          225/50R16
                                          A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13d
Seite :                     7 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         195/60R16

                                         205/55R16

                                         215/50R16

                                         215/55R16
                                         A01)K63)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GJ                             e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 bis 141     Mazda 6                 215/60R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         215/65R16 M+S
                                         A93a)

                                         225/60R16 M+S




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13d
Seite :                     8 / 10                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.



RA-000723-A0-104-13d~MA-5-114_3-67-ET45_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13d
Seite :                     9 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Niveauregulierung.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
     Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
     an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
     oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
     hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.



RA-000723-A0-104-13d~MA-5-114_3-67-ET45_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13d
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 13d mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.03.2013




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