Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. : 13d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R6655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 56R6655.28
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BK, CA, CP, CPD, CR1, CW, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm
EP, EP2, EP2R, EPR, GF bzw. M12x1,5
GF/GW, GFD/GWD, GG/GY,
GG1, GH, GHE, GJ, LW, LWD,
NC1, NC1E, TA, BL, BLE
Typ: CA
ABE / EG-Genehmigung: G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 106 Mazda Xedos 6 205/50R16 A02) bis A10)
205/45R16
G138/NT04E 1000/860 5/114,3/67
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Nr. : RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. : 13d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ: TA
ABE / EG-Genehmigung: G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 205/55R16 A02) bis A10)
G517/NT02E 1130/965 5/114,3/67
Typ: TA
ABE / EG-Genehmigung: e13*92/53*0002*.. , e13*95/54*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 205/55R16 A02) bis A10)
(Serie 15Zoll)
120 Mazda Xedos 9 215/55R16 M+S A02) bis A10)
(Serie 16Zoll)
215/55R16
e13*98/14*0002*04 1090/965 5/114,3/67
Typ: GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0055*.. , e1*98/14*0055..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Mazda 626, 205/50R16 A01) bis A10)
Mazda 626 Kombi K15)E41)E42)
(außer 7-Sitzer-Ausf.) 205/45R16
e1*96/27*0055*08 5/114,3/67
Typ: GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Mazda 626, 205/50R16 A01) bis A10)
Mazda 626 Kombi K15)E41)E42)
(außer 7-Sitzer-Ausf.) 205/45R16
e1*98/14*0164*00E Lim.975/920/Kombi 975/1060 5/114,3/67
Typ: CP
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda Premacy 195/50R16 A02) bis A10)
(Serie 185/65R14 od.
195/55R15 od. 195/50R16) 205/45R16
96 Mazda Premacy 205/50R16 A01) bis A10)
(Serie 195/60R15) K12)
e1*98/14*0116*06E 1000/1060 5/114,3/67
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Nr. : RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. : 13d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ: CPD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Mazda Premacy 205/45R16 A02) bis A10)
e1*98/14*0161*01E 980/940 5/114,3/67
Typ: LW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 90; 104 Mazda MPV 215/55R16 A02) bis A10)A93)
215/55R16 M+S
100 Mazda MPV 215/60R16 A02) bis A10)A93)
215/60R16 M+S
e1*98/14*0118*06E 1205/1305 5/114.3/67
Typ: LWD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 90 Mazda MPV 215/55R16 A02) bis A10)A93)
215/55R16 M+S
e1*98/14*0165*00 1070/1280 5/114.3/67
Typ: EPR
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
225/65R16
e4*98/14*0052*01E 1125/1060 5/114,3/67,1
Typ: EP2R
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD, 215/70R16 A02) bis A10)
Mazda Tribute 4WD S01)
(Serie 215/70R16) 225/65R16
e13*2001/116*0090*01E 1125/1065 5/114,3/67
Typ: EP
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10)
(Serie 215/70R16) S01)
225/65R16
e4*98/14*0044*02E 1125/1060 5/114,3/67
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Nr. : RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. : 13d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ: EP2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Mazda Tribute 2WD, 215/70R16 A02) bis A10)
Mazda Tribute 4WD S01)
(Serie 215/70R16) 225/65R16
e13*2001/116*0092*03E 1125/1065 5/114,3/67
Typ: BK
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 110 Mazda 3 205/55R16 A02) bis A10)
A93)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
225/50R16
A01)K03)K04)K38)
e1*2001/116*0234*12E 1110/915(0) 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1 e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda 5 195/60R16 A02) bis A10)
A93a)N205)
195/60R16 M+S
A93a)W205)
205/55R16
A93a)
215/55R16
A01)K03)K44)
225/50R16
A01)K01)K41)
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
205/55R16 M+S
e1*98/14*0188*10E 1095/1010 Lim. /1075/1065 Kombi 5/114.3/67
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Nr. : RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. : 13d
Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 108 Mazda 6, 205/55R16 A02) bis A10)
Mazda 6 Kombi
205/55R16 M+S
119 bis 122 Mazda 6, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Mazda 6 Kombi
e11*2001/116*0203*04E 1110/1095(0) 5/114.3/67
Typ: NC1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0202*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 Mazda MX-5 205/50R16 A01) bis A10)
K03)
118 Mazda MX-5 205/50R16 M+S A01) bis A10)
K03)
205/50R16
E05a)
e11*2001/116*0202*07 680/705 5/114.3/67
Typ: NC1E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 Mazda MX-5 205/50R16 A01) bis A10)
K03)
118 Mazda MX-5 205/50R16 M+S A01) bis A10)
K03)
205/50R16
E05a)
e11*2001/116*0371*00 665/690(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. : 13d
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 195/65R16 A02) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, N205)
Kombi)
195/65R16 M+S
205/55R16
A01)K03)
205/60R16
A01)K03)
215/55R16
A01)K01)K04)K16)
225/55R16
A01)K01)K04)K16)K55)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 195/55R16 A02) bis A10)
(Schrägheck) N205)
195/60R16
N205)
205/50R16
205/55R16
215/50R16
225/50R16
A01)K01)
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Nr. : RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. : 13d
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW e1*2007/46*0433*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mazda 5 195/55R16 A02) bis A10)
A93)
195/60R16
205/55R16
215/50R16
215/55R16
A01)K63)
225/50R16
A01)K01)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GJ e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 bis 141 Mazda 6 215/60R16 M+S A02) bis A10)
A93a)
215/65R16 M+S
A93a)
225/60R16 M+S
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. : RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. : 13d
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.
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Anlage-Nr. : 13d
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Niveauregulierung.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
- der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.
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Anlage-Nr. : 13d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen,
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 13d mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 06.03.2013
RA-000723-A0-104-13d~MA-5-114_3-67-ET45_56R6655.docx