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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R6655
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           56R6655.28
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BK, CA, CP, CPD, CR1, CW,   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP50846 110 Nm
EP, EP2, EP2R, EPR, GF bzw. M12x1,5
GF/GW, GFD/GWD, GG/GY,
GG1, GH, GHE, GJ, LW, LWD,
NC1, NC1E, TA, BL, BLE




RA-000723-B0-104-13d~MA-5-114_3-67-ET45_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 106   Mazda Xedos 6           205/50R16                                A02) bis A10)

                                                 205/45R16
G138/NT04E          1000/860                                                   5/114,3/67



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                  G517
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155         Mazda Xedos 9            205/60R16                         A02) bis A10)
                    (Serie 205/65R15)
                                             215/55R16

                                                 235/50R16
                                                 A01) K03)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                  e13*98/14*0002*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                 Mazda Xedos 9            215/55R16                         A02) bis A10)
                    (Serie 215/55R16)
                                             225/50R16




Typ:                           GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0055*.. , e1*98/14*0055..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626,                 205/50R16                             A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi                                                  K15)E41)E42)
              (außer 7-Sitzer-Ausf.)     205/45R16
e1*96/27*0055*08                                                               5/114,3/67



Typ:                           GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626,                 205/50R16                             A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi                                                  K15)E41)E42)
              (außer 7-Sitzer-Ausf.)     205/45R16
e1*98/14*0164*00E   Lim.975/920/Kombi 975/1060                                 5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
CPD                             e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy             195/45R16                         A02) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.      A93)T84)
                195/55R15 od. 195/50R16)
                                          195/50R16

                                          205/45R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Mazda Premacy             195/50R16                         A02) bis A10)
                (Serie 195/60R15)
                                          205/50R16
                                          A01) K32)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
LWD                             e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV                 205/60R16                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)
                                          215/55R16

                                          225/55R16
                                          A01) G01)

                                          235/50R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Mazda MPV                 215/60R16                         A02) bis A10)
                (Serie 215/60R16)
                                          225/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                           S01)
                                        225/65R16
e4*98/14*0052*01E       1125/1060            5/114,3/67,1



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      215/70R16                          A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16)        225/65R16
e13*2001/116*0090*01E   1125/1065                                         5/114,3/67



Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                           S01)
                                        225/65R16
e4*98/14*0044*02E       1125/1060                                         5/114,3/67



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      215/70R16                          A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16)        225/65R16
e13*2001/116*0092*03E   1125/1065                                         5/114,3/67



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/55R16                           A02) bis A10)
                                      A93)

                                         205/55R16 M+S
                                         A93)

                                         215/50R16

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K04)K38)
e1*2001/116*0234*12E    1110/915(0)                                       5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
Seite :                    5 / 11                                                                 Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                    e13*2001/116*0156*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107              Mazda 5                 195/60R16                         A02) bis A10)
                                                A93a)N205)

                                                          195/60R16 M+S
                                                          A93a)W205)

                                                          205/55R16
                                                          A93a)

                                                          215/55R16
                                                          A01) K03)K44)

                                                          225/50R16
                                                          A01) K01)K41)



Typ:                          GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                   205/55R16                                 A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)
                                        205/55R16 M+S
e1*98/14*0188*10E       1095/1010 Lim. /1075/1065 Kombi                           5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6,                205/55R16                                   A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                      205/55R16 M+S
 119 bis 122  Mazda 6,                205/55R16 M+S                               A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
e11*2001/116*0203*04E   1110/1095(0)                                              5/114.3/67



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                                    e11*2001/116*0202*..
NC1E                                   e1*2001/116*0371*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118              Mazda MX-5              205/50R16                         A02) bis A10)
                                                A01) K01)K04)

                                                          215/50R16
                                                          A01) K01)K04) K42)




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Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
Seite :                    6 / 11                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      195/65R16                           A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, N205)
                Kombi, bei Typ GH nur
                Ausführungen bis EG-      195/65R16 M+S
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0448*13)      205/55R16
                                           A01) K03)

                                           205/60R16
                                           A01) K03)

                                           215/55R16
                                           A01) K01)K04) K16)

                                           225/55R16
                                           A01) K01)K04) K16) K55)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
BLE                              e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                     195/55R16                         A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis Modelljahr N205)                             E50)
                2013)
                                            195/60R16
                                            N205)

                                           205/50R16

                                           205/55R16

                                           215/50R16

                                           225/50R16
                                           A01) K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
Seite :                    7 / 11                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 195/55R16                             A02) bis A10)
                                        A93)

                                           195/60R16

                                           205/55R16

                                           215/50R16

                                           215/55R16
                                           A01) K63)

                                           225/50R16
                                           A01) K01)K63)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/60R16 M+S                        A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/65R16 M+S
                e1*2001/116*0448*14)     A93a)

                                           225/60R16 M+S




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                     205/60R16                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr                                   E50a)
                2014)                       215/55R16
                                            A93a)

                                           225/55R16

                                           235/50R16
                                           A01) K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
Seite :                    8 / 11                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Auflagen und Hinweise
A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
       sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
       auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
Seite :                    9 / 11                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E41)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.

E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Niveauregulierung.

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
       oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
      oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
       Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
       Schweller komplett umzulegen.


RA-000723-B0-104-13d~MA-5-114_3-67-ET45_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
Seite :                    10 / 11                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


K32)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
       - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K38)     An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis
         zum Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen
         und eng an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).

K41)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
       - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.

K44)     Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
         Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste
         bis oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
         hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K55)     An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
         Stoßfängeroberkante auszuschneiden.




RA-000723-B0-104-13d~MA-5-114_3-67-ET45_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13d
Seite :                    11 / 11                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


K63)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
            hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       -    die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
            Radhauskante zu klemmen,
       -    die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
            Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)       Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
           Bremstrommel sind zu entfernen.

T84)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 13d mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.02.2014




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