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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R6655
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           56R6655.28
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CY0, CY0G, GA0, GA0G,            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 110 Nm
NA0W                             M12x1,5




RA-000723-B0-104-13e~MI-5-114_3-67-ET45_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 215/60R16                                     A02) bis A10)
                                      A93a)

e1*2001/116*0269*12   1170/1215(1330)                                               5/114,3/67



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                    e1*2001/116*0441*..
CY0G                                   e11*2001/116*0359*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110            Mitsubishi Lancer Sportback 205/60R16                         A02) bis A10)
                      (5-türig)                                                     EF0)
                                                  215/55R16

                                                 225/50R16

                                                 225/55R16
                                                 A01)K14)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                     e1*2001/116*0441*..
CY0G                                    e11*2001/116*0359*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110            Mitsubishi Lancer          205/60R16                          A02) bis A10)
                      (4-türig)                                                     EF0)
                                                 215/55R16

                                                 225/50R16

                                                 225/55R16
                                                 A01)K14)




RA-000723-B0-104-13e~MI-5-114_3-67-ET45_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13e
Seite :                    3/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                            e1*2007/46*0368*..
GA0G                           e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX          215/60R16                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         215/65R16
                                         A93)

                                         225/60R16

                                         235/55R16

                                         235/60R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000723-B0-104-13e~MI-5-114_3-67-ET45_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               13e
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.


Die Anlage Nr. 13e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.03.2013




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