Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 31e Seite : 1/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6665 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6665.28 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: *) 730 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MITSUBISHI Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 110 Nm BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 31e Seite : 2/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA0 e1*2007/46*0368*.. GA0G e50*2007/46*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Mitsubishi ASX 215/60R16 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2015) A93) BF1) E51) 215/65R16 A93) 225/60R16 235/55R16 235/60R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA0 e1*2007/46*0368*.. GA0N e50*2007/46*0059*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 110 Mitsubishi ASX 215/65R16 A02) bis A10) (ab Facelift 2016, mit BF2) E51a) EF0) Serienverbreiterungen) 215/70R16 225/65R16 235/65R16 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA0 e1*2007/46*0368*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 110 Mitsubishi ASX 215/65R16 A02) bis A10) (ab Facelift 2016, ohne BF1) E51a) Serienverbreiterungen) 215/70R16 225/65R16 235/65R16 A01) G01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 31e Seite : 3/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CY0 e1*2001/116*0441*.. CY0G e11*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Mitsubishi Lancer 205/60R16 A02) bis A10) (4-türig) BF1) EF0) 215/55R16 225/50R16 225/55R16 A01) K14) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CY0 e1*2001/116*0441*.. CY0G e11*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Mitsubishi Lancer 205/60R16 A02) bis A10) Sportback BF1) EF0) (5-türig) 215/55R16 225/50R16 225/55R16 A01) K14) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 31e Seite : 4/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50846 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50846 Anzugsmoment: 120 Nm E51) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0368*09 E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0368*10 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 31e Seite : 5/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. Die Anlage 31e mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 06.02.2019