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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R6655
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           56R6655.28
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Company Ltd. Tokyo/Japan, bzw. Nissan
                                Europa /NL

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
F15, P12, T31, V10               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50853 110 Nm
                                 M12x1,25




RA-000723-B0-104-12a~NI-5-114_3-66-ET45_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 100   Nissan Almera Tino        205/55R16                               A02) bis A10)
                                        G15)

                                              205/50R16

e9*98/14*0035*09E   1085/960                                                    5/114,3/66



Typ:                              P12
ABE / EG-Genehmigung:             e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera                205/55R16                           A02) bis A10)
              (4-türer, 5-türer, Kombi)
                                            205/60R16

                                              215/55R16

e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                   5/114,3/66



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                                e1*2001/116*0432*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127         Nissan X-Trail            215/65R16                         A02) bis A10)
                    (bis EG-Genehmigungs-Nr.: A93)
                    e1*2001/116*0432*05)
                                              225/60R16

                                              235/60R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Nissan Juke             205/60R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          A93)                              E19)EF0)

                                         205/65R16
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         A93)

                                         225/55R16
                                         A93)

                                         235/50R16

                                         235/55R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Nissan Juke             205/60R16                         A02) bis A10)
                (Allrad)                A93)

                                         205/65R16
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         A93)

                                         225/55R16
                                         A93)

                                         235/50R16

                                         235/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000723-B0-104-12a~NI-5-114_3-66-ET45_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.03.2013




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