Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    56R6665
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R6665.28
Radausführungskennz.:                                    56R6665.28
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                        730 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879            120 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                   ZP50873            130 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879            110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                              e2*2001/116*0373*..
Z                              e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence         205/60R16                          A02) bis A10)
                                        A93a)                              BF1) EF0)

                                        215/55R16
                                        A93a)

                                        215/60R16
                                        G6P)

                                        225/55R16
                                        A01) K84)

                                        235/50R16
                                        A01) K04) K84)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFK                             e2*2018/858*00001*..
RFK                             e2*2018/858*00002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Renault Kangoo           205/55R16                         A02) bis A10)
                (außer Elektro-Fz.)      A93)                              BF1) E26)

                                        215/55R16
                                        A93a)

                                        215/60R16
                                        G6P)

                                        225/50R16

                                        225/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103      Renault Laguna           195/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       A93)                              BF2) E62) EF0)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   205/60R16
                195/.. oder 205/..)      A93)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16

                                        225/50R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103      Renault Laguna           195/60R16                         A02) bis A10)
                (Allradlenkung)          A93)                              BF2) EF0)

                                        195/65R16
                                        A93)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        205/60R16
                                        A93)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16

                                        225/50R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        235/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      N205)                             A93) BF3) EF0)
                Coupe, Kombi, Cabriolet,
                Ausführungen mit         205/55R16
                kleinsten Serienreifen
                195/65R15 oder           215/50R16
                205/55R16 oder
                205/50R17)               215/55R16
                                         G0X)

                                        225/50R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                              e2*2001/116*0373*..
Z                              e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93)                              BF3) EF0)
                Coupe, Kombi, Cabriolet,
                Ausführungen mit         205/60R16
                Serienreifen             A93)
                205/65R15 oder
                205/60R16 oder           215/55R16
                205/55R17)               A93)

                                        225/50R16
                                        A93)

                                        225/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Renault Megane,        195/55R16                           A02) bis A10)
                Megane Grandtour       A93) N205)                          BF1) EF0)

                                        195/60R16
                                        N205)

                                        205/55R16

                                        215/50R16
                                        A93a)

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        235/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand 205/55R16                            A02) bis A10)
                Scenic                   A93)                              BF3)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   205/60R16
                195/65R15 oder           A93) G6N)
                205/55R16)
                                         215/55R16
                                         A93) G3C)

                                        225/50R16
                                        A93)

                                        225/55R16
                                        A93a) G6N)

                                        235/50R16
                                        G3C)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103      Renault Scenic, Grand 205/60R16                            A02) bis A10)
                Scenic                   A93)                              BF3) EF0)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   215/55R16
                205/65R15 oder           A93)
                205/60R16 oder
                205/55R17)               215/60R16
                                         A93) GA4)

                                        225/55R16
                                        A93a)

                                        235/50R16

                                        235/55R16
                                        A01) GA4) K64)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                             e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD 205/60R16                              A02) bis A10)
                                        A93a)                              BF3)

                                        215/55R16

                                        215/60R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                            e11*2007/46*2969*..
RFD                            e2*2007/46*0653*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Renault Talisman,       215/60R16                          A02) bis A10)
                Talisman Grandtour      A93)                               BF1) EF0)

                                        215/65R16

                                        225/55R16
                                        A93)

                                        225/60R16

                                        235/55R16
                                        A93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                            e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Renault Zoe            195/55R16                           A02) bis A10)
                (ab EG-                A93)                                BF3)
                Genehmigungs-Nr.
                e2*2007/46*0251*15)    205/50R16
                                       A93a)

                                       205/55R16
                                       A01) G01)

                                       215/50R16
                                       A01) K03)

                                       225/50R16
                                       A01) G01) K03)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50873
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 110 Nm

E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GA4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 225/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
          komplett zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis
          zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
          Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
       außen aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                30b
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 30b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.11.2022