Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000723-A0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R6655.25 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar (GB) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CCX, CF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm M12x1,5 Typ: CCX ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 147; 175 Jaguar S-Type 205/60R16 A02) bis A10) B22) E05) E06)E48)S01) 225/55R16 e11*98/14*0115*14 1095/1185(0) 5/108/63,3 RA-000723-A0-104-15a~JA-5-108-63_3-ET50_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000723-A0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ: CF1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0176*.. Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 96 bis 169 Jaguar X-Type 205/55R16 A02) bis A10) E06)E48)S01) 225/50R16 e11*98/14*0176*11 11501170 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RA-000723-A0-104-15a~JA-5-108-63_3-ET50_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000723-A0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B22) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - bel. Bremsscheibe Ø320x30 mm, 2-Kolben Faustsattel E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E48) Nur zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Rädern mit Felgenbreite 6½ Zoll ausgerüstet sind oder solche Rädergrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 06.03.2013 RA-000723-A0-104-15a~JA-5-108-63_3-ET50_56R6655.docx