Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-K0-104 Anlage-Nr. : 35b Seite : 1/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6665 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6665.572 Radausführungskennz.: 56R6665.572 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 49613*10 Mittenlochdurchmesser: 57,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 730 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SEAT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50799 170 Nm Schaftlänge 35 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-K0-104 Anlage-Nr. : 35b Seite : 2/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7MS e1*2001/116*0036*.., e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Seat Alhambra 195/60R16 A02) bis A10) A93) N205) T93) BF1) 195/60R16 M+S A93) T93) 195/60R16C A93) N205) 195/60R16C M+S A93) 205/55R16 A93) N215) 205/55R16 M+S §22 49613*10 A93) 205/55R16C A93) N215) 205/55R16C M+S A93) 205/60R16C A01) G6L) K49) N215) 205/60R16C M+S A01) G6L) K49) 215/55R16 A01) K49) 225/50R16 A01) K03) 235/50R16 A01) K03) K04) K49) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-K0-104 Anlage-Nr. : 35b Seite : 3/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, 195/55R16 A02) bis A10) Toledo A93) N205) BF2) (außer Freetrack) 195/55R16 M+S A93) W205) 195/60R16 A93) N205) 195/60R16 M+S A93) W205) 205/55R16 A93) ECE) N215) §22 49613*10 205/55R16 M+S A93) ECE) 215/50R16 N225) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. 1PN e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit A93) N205) BF2) EF0) kleinster Sommerbereifung 195/55R16 M+S 195/.. oder 205/..) A93) W205) 195/60R16 A93) N205) 195/60R16 M+S A93) W205) 205/55R16 ECE) 215/50R16 225/50R16 A01) K03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-K0-104 Anlage-Nr. : 35b Seite : 4/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 147 Seat Leon 225/50R16 A01) bis A10) (Ausführungen mit BF2) K03) kleinster 225/50R16 M+S Sommerbereifung 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi; A93) N205) BF2) E61) Ausführungen mit Verbundlenker- 195/60R16 Hinterachse) GC7) N205) §22 49613*10 205/55R16 A93a) 215/50R16 A93a) 215/55R16 G0X) 225/50R16 235/50R16 G0X) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-K0-104 Anlage-Nr. : 35b Seite : 5/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 135 Seat Leon 195/55R16 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi; A93) N205) BF2) E62) EF0) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16 GC7) N205) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A93a) 215/55R16 G0X) 225/50R16 §22 49613*10 235/50R16 G0X) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL e9*2007/46*3167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Seat Leon, Leon 195/55R16 A02) bis A10) Sportstourer A93) N205) BF3) E61) EF0) (Ausführungen mit Verbundlenker- 195/60R16 Hinterachse) A93a) N205) 205/55R16 A93) N215) 205/60R16 G1C) N215) 215/50R16 A93a) N225) 215/55R16 N225) 225/50R16 225/55R16 A01) G01) 235/50R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-K0-104 Anlage-Nr. : 35b Seite : 6/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL e9*2007/46*3167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Seat Leon, Leon 225/50R16 A02) bis A10) Sportstourer A11) BF3) E62) EF0) (Ausführungen mit 235/50R16 Mehrlenker- Hinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL e9*2007/46*3167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Seat Leon Cupra, 215/50R16 A02) bis A10) Cupra Sportstourer A93a) N225) A11) BF3) EF0) §22 49613*10 215/55R16 A93a) N225) 225/50R16 235/50R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-K0-104 Anlage-Nr. : 35b Seite : 7/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten §22 49613*10 erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: ZP50799 Anzugsmoment: 170 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-K0-104 Anlage-Nr. : 35b Seite : 8/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“. ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. §22 49613*10 Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-K0-104 Anlage-Nr. : 35b Seite : 9/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse §22 49613*10 nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 35b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 02.09.2024