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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 56R6655
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         56R6655.47
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler, bzw. Mercedes

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                 Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                             moment
117, 169, 176, 245, 245G, 204, Radschraube, Kugel Ø26mm, Gewinde ZP50705 120 Nm
246                            M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
638, 638/1, 638/2, 639, 639/2, Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50705 140 Nm
639/4, 639/5                   M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ:                         638
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0005*.., e9*98/14*0005*.., e9*2001/116*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 58 bis 105   Vito                     195/65R16C                               A01) bis A10)
                                       M00)                                     K72)

                                         215/60R16

                                         225/55R16
e9*20017116*0005*12E   1420/1330                                                  5/112/66,6



Typ:                         638/1
ABE / EG-Genehmigung:        K393
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 105   Vito                       195/65R16C                               A01) bis A10)
                                         M00)                                     K72)

                                         215/60R16

                                         225/55R16
K393Nt07               1420/1330                                                  5/112/66,6



Typ:                         638/2
ABE / EG-Genehmigung:        e9*95/54*0020*.., e9*98/14*0020*.., e9*2001/116*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 128   Viano                    195/65R16C                                 A01) bis A10)
                                       M00)                                       K72)

                                         215/60R16

                                         225/55R16
e9*2001/116*0020*09    1420/1330(1400)                                            5/112/66,6




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ:                         639
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano            195/65R16C                        A02) bis A10)
                                      A94)E05)M00)T100)                 E06)ER1)

                                                     205/65R16C
                                                     A94)E59)

                                                     215/60R16
                                                     A94)E59)T99)

                                                     225/60R16
                                                     A94)T98)

                                                     225/60R16C
                                                     A94)T101)
e9*2001/116*0048*13   min1470/1470 max1650/1650                         5/112/66,5



Typ:                         639/2
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito, Viano            195/65R16C                        A02) bis A10)
                                      A94)E05)M00)T100)                 E06)ER1)

                                                     205/65R16C
                                                     A94)E59)

                                                     215/60R16
                                                     A94)E59)T99)

                                                     225/60R16
                                                     A94)T98)

                                                     225/60R16C
                                                     A94)T101
e1*2007/46*0457*02    min1470/1470 max1550/1700(0)                      5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 165    Vito                   195/65R16C                                         A02) bis A10)
                                      A94)E05)M00)T100)                                  E06)ER1)

                                                       205/65R16C
                                                       A94)E59)

                                                       215/60R16
                                                       A94)E59)T99)

                                                       225/60R16
                                                       A94)T98)

                                                       225/60R16C
                                                       A94)T101)
e1*2007/46*0458*00   min1400/1400 max1550/1700(0)                                        5/112/66,5



Typ:                         639/4
ABE / EG-Genehmigung:        L275
Motorleistung Handelsbezeichnungen                     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 190    Vito, Viano                             195/65R16C                        A02) bis A10)
                                                       A94)E05)M00)T100)                 E06)ER1)

                                                       205/65R16C
                                                       A94)E59)

                                                       215/60R16
                                                       A94)E59)T99)

                                                       225/60R16
                                                       A94)T98)

                                                       225/60R16C
                                                       A94)
L275NT10             min1400/1400 max1550/1650(1800)                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen               zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110     Vito, Viano                       195/65R16C                        A02) bis A10)
                                                 A94)E05)M00)                      E06)

                                                 205/65R16C
                                                 A94)E59)

                                                 215/60R16
                                                 A94)E59)T99)

                                                 225/60R16
                                                 A94)T98)

                                                 225/60R16C
                                                 A94)
L720 NT02            min1470/1470 max1550/1550                                     5/112/66,5



Typ:                         639/5
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 120   Vito, Viano            195/65R16C                                   A02) bis A10)
                                      A94)E05)M00)                                 E06)ER1)

                                                 205/65R16C
                                                 A94)E59)

                                                 215/60R16
                                                 A94)E59)T99)

                                                 225/60R16
                                                 A94)T98)

                                                 225/60R16C
                                                 A94)
e1*2007/46*0459*00   min1400/1400 max1550/1700                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    6 / 14                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse       185/55R16                          A02) bis A10)
                                        A93)N195)

                                          185/55R16 M+S
                                          A93)

                                          195/55R16
                                          A93a)

                                          205/50R16

                                          205/55R16
                                          A01)G7Z)K15)K23)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245                            e1*2001/116*0314*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse        205/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93)                              E99)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 215/50R16
                EG-Genehmigungs-Nr.      A93a)
                e1*2001/116*0470*02)
                                          225/50R16
                                          A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    7 / 14                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115             Mercedes C-Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)B57)
                (Coupe)                 A94)N205)                         EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         A94)

                                         195/60R16
                                         A94)N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94)

                                         205/55R16
                                         A94)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/50R16
                                         A94)N225)

                                         215/55R16
                                         A94)N225)

                                         225/50R16
                                         A94)N235)

                                         235/50R16
                                         A94a)N245)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    8 / 14                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 115      Mercedes C-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)B57)
                (Limousine)             A94)N205)                         EF0)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94)

                                         205/55R16
                                         A94)N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/55R16
                                         A94)N225)

                                         225/50R16
                                         A94)N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    9 / 14                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mercedes B- Klasse       195/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A93)N205)                         E100)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.      A93)W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                          195/60R16
                                          N205)

                                          195/60R16 M+S
                                          W205)

                                          205/55R16
                                          A93a)

                                          215/50R16
                                          A93a)

                                          215/55R16
                                          G0X)

                                          225/50R16

                                          235/50R16
                                          G0X)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    10 / 14                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125      Mercedes A-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N205)                             E100)E93)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.     W205)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         205/55R16

                                         215/50R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         235/50R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 125      Mercedes CLA-Klasse     205/55R16                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A93a)                             E100)EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/50R16
                EG-Genehmigungs-Nr.     A93)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         235/50R16




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    11 / 14                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    12 / 14                                                       Mobilität
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A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B57)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
        Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm
        Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E06)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E59)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
        Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)    Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e1*2001/116*0470*02.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G7Z)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/40R18,
        215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K72)    An Achse 2 sind, die Radhausausschnittkanten im Bereich von 60 mm vor und hinter
        der Radmitte umzulegen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.02.2014


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