Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7705.03 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1L,1M, 6L, 6J, 6JN, NH Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50308 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-000724-B0-104-21a~SE-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 1L ABE / EG-Genehmigung: F763; e9*95/54*0021*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 85 Toledo 195/40R17 A01) bis A10) (nur Fahrzeuge mit K35) 5-Loch-Radanschluß) 205/40R17 110 Toledo 2.0-16V G01)K11)K22) e9*95/54*0021*02E 845/790 5/100/57 Typ: 1M ABE / EG-Genehmigung: e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 150 Toledo, Leon 205/45R17 A02) bis A10) 205/50R17 E05)L21) 215/45R17 225/45R17 L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) L21)V00) 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 165 Leon Cupra R 225/45R17 M+S A02) bis A10) B38) e9*98/14*0026*31E 2WD: 995/930| 4WD: 1030/1020 5/100/57,0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6L e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 85 Seat Ibiza, Cordoba 195/40R17 A02) bis A10) T81) 205/40R17 G1A) 215/35R17 RA-000724-B0-104-21a~SE-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6L e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 132 Seat Ibiza, Cordoba 195/40R17 A02) bis A10) N205)T81) 195/40R17 M+S T81)W205) 205/40R17 215/35R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6J e9*2001/116*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 Seat Ibiza, Ibiza ST 215/35R17 A02) bis A10) (mit Serie 215/40R17) B47) 215/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6J e9*2001/116*0067*.. 6JN e9*2007/46*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 132 Seat Ibiza, Seat Ibiza ST 195/45R17 A02) bis A10) (mit Serienreifen 14-Zoll oder 15-Zoll) 205/40R17 215/35R17 215/40R17 RA-000724-B0-104-21a~SE-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NH e11*2007/46*0251*.. NH e11*2007/46*0252*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 90 Seat Toledo 195/40R17 A02) bis A10) 195/45R17 A01)K64) 205/40R17 215/40R17 A01)K04)K28)K64) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000724-B0-104-21a~SE-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : - Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel (Brembo), innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x28 mm B47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - 4-Kolben-Bremssattel (Brembo) mit innenbelüfteter Bremsscheibe. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000724-B0-104-21a~SE-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke komplett umzulegen, - desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen, - insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen, - die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt werden muss, - die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50° hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L21) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Benziner und Diesel) ist im rechten vorderen Radhaus der zum Ladeluftkühler führende Luftkanal zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen, (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). Entfällt bei Fz.-Ausf. mit Serienbereifung 225/45R17, bzw. 225/40R18. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000724-B0-104-21a~SE-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.04.2014 RA-000724-B0-104-21a~SE-5-100-57-ET37_56R7705.docx