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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               21b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  56R7705
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         56R7705.03
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1U, 5J, 6Y, NH                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000724-C0-104-21b~SK-5-100-57-ET37_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               21b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1U                              e11*2007/46*0011*..
1U                              e11*95/54*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Octavia              205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad)
                                           205/50R17
                                           A01) K33)

                                           215/45R17

                                           225/45R17
                                           A01) K33)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                             e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85       Skoda Fabia 1            195/40R17                           A02) bis A10)

                                           205/40R17
                                           A01) G9C)K04)

                                           215/35R17
                                           A01) K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                              e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Skoda Fabia 1 RS          205/40R17                          A02) bis A10)
                                          A01) K04)

                                           215/35R17
                                           A01) K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               21b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
5J                                N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster, Skoda 195/40R17                               A02) bis A10)
                Praktik                     A01) K04)T81)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 175/..)        205/40R17
                                            A01) K04)K42)

                                           215/35R17
                                           A01) K03)K04) K42) T83)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
5J                                N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       Skoda Roomster, Skoda 195/40R17                               A02) bis A10)
                Praktik                     A01) K04)N205) T81)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 185/..)        205/40R17
                                            A01) K04)K42)

                                           215/35R17
                                           A01) K03)K04) K42) T83)

                                           215/40R17
                                           A01) G0W)K03) K04) K42) K43)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               21b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                             e11*2001/116*0291*..
5J                             e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Roomster Scout    195/40R17                            A02) bis A10)
                                        T81)

                                           205/40R17
                                           A01) K42)

                                           215/35R17
                                           A01) K42)T83)

                                           215/40R17
                                           A01) G0W)K42) K43)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia 2              195/40R17                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,      A01) A93)K04)                     E59)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 155/80R13     205/40R17
                od.165/70R14)              A01) G5F)K04)

                                           215/35R17
                                           A01) K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Fabia 2              195/40R17                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,      A01) A93)K04) N205) T81)          E59)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 175/.. oder   205/40R17
                185/..)                    A01) K04)

                                           215/35R17
                                           A01) K03)K04)




RA-000724-C0-104-21b~SK-5-100-57-ET37_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 81       Skoda Fabia 3            195/40R17                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi)    A93a)                             E59a)

                                          195/45R17
                                          A01) K49)

                                          205/40R17

                                          215/35R17
                                          A01) A93)K04)

                                          215/40R17
                                          A01) K04)K49)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0249*..
NH                             e11*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90       Skoda Rapid, Rapid      195/40R17                          A02) bis A10)
                Spaceback
                                        195/45R17
                                        A01) K49)

                                          205/40R17

                                          215/40R17
                                          A01) K04)K28) K49)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000724-C0-104-21b~SK-5-100-57-ET37_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               21b
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E59) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
     - e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.

E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
     - e11*2007/46*0013 ab Nachtragsstand 20.


RA-000724-C0-104-21b~SK-5-100-57-ET37_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               21b
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G9C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
     A01 ist anzuwenden .

K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher
     Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
     kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.




RA-000724-C0-104-21b~SK-5-100-57-ET37_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               21b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
        50° hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T83) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 21b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2015




RA-000724-C0-104-21b~SK-5-100-57-ET37_56R7705.docx