Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7705.03 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : SUBARU, Fuji Heavy Industries Ltd. Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BL/BP, BL/BPS, BLG/BPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50337 110 Nm BM/BR, BM/BRS, BMG/BRG, M12x1,25 G3, G3G, G3S, G4, GC/GF, GD/GG, GFC, SF, SG, SGG, SGS, SH, SHG, SHS, SJ, ZC RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: GFC ABE / EG-Genehmigung: G334 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Impreza 205/40R17 A01) bis A10) K31) 215/40R17 155 Impreza Turbo 205/40R17 A01) bis A10) K31) 215/40R17 G334/NT04E 900/900 5/100/56 Typ: GC/GF ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Impreza Turbo 205/40R17 A01) bis A10) K31) 215/40R17 e13*98/14*0026*04E 900/900 5/100/56 Typ: SF ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*.. , e13*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 130 Subaru Forester 225/50R17 A02) bis A10) e13*98/14*0029*04E 995/1010 5/100/56 Typ: GD/GG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0145*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 bis 169 Impreza WRX 205/45R17 A01)bis A10) Impreza Sportkombi WRX K32) 215/45R17 e1*98/14*0145*11E 990/960(0) 5/100/56 RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SG e13*98/14*0087*.. SGG e11*2001/116*0242*.. SGG e11*2001/116*0317*.. SGS e1*2001/116*0209*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 169 Subaru Forester 205/55R17 A02) bis A10) N215) 215/50R17 A98a) 215/55R17 225/50R17 235/50R17 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL/BP e1*2001/116*0228*.. BL/BPS e1*2001/116*0256*.. BLG/BPG e11*2001/116*0240*.. BLG/BPG e11*2001/116*0318*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 101 bis 127 Subaru Legacy 205/45R17 A02) bis A10) (Ausführungen ohne T88) E42) Serienreifen 215/45R18 od. 215/50R17 und nicht 205/50R17 Ausführung Outback) A01)K01) 205/55R17 A01)K01)K15) 215/45R17 A01)K03) 225/45R17 A01)K01) RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL/BP e1*2001/116*0228*.. BL/BPS e1*2001/116*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 180 Subaru Legacy 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit A01)K01)N215) E41) Serienreifen 215/45R18 ww. 215/50R17 jedoch nicht 205/50R17 M+S Ausführung Outback) A01)K01)W215) 215/45R17 A01)K03) 225/45R17 A01)K01) Typ: BL/BP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0228*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Subaru Legacy Outback 215/55R17 A02) bis A10) e1*2001/116*0228*10E 1070/1060(0) 5/100/56 Typ: BL/BPS ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Subaru Legacy Outback 215/55R17 A02) bis A10) e1*2001/116*0228*13E 1070/1170(1219) 5/100/56 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3 e1*2001/116*0438*.. G3G e11*2001/116*0325*.. G3S e1*2001/116*0460*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 195 Subaru Impreza 205/45R17 A02) bis A10) RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SH e13*2001/116*0982*.. SHG e11*2001/116*0329*.. SHS e1*2001/116*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 bis 169 Subaru Forester 215/55R17 A02) bis A10) (beim Typ SH nur bis EG- Genehmigungs-Nr. 215/60R17 e13*2001/116*0982*08) 225/55R17 235/50R17 A01)K01)K02) 235/55R17 A01)K01)K02) 245/50R17 A01)K01)K02)K35) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BM/BR e1*2007/46*0079*.. BM/BRS e13*2007/46*1074*.. BMG/BRG e11*2007/46*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 191 Subaru Legacy Outback 215/60R17 A02) bis A10) N225) 215/60R17 M+S W225) 225/55R17 225/60R17 235/55R17 245/50R17 245/55R17 255/50R17 RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BM/BR e1*2007/46*0079*.. BM/BRS e13*2007/46*1074*.. BMG/BRG e11*2007/46*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 123 Subaru Legacy 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten EF0) Serienreifen in 16Zoll oder 205/55R17 17Zoll) 215/45R17 215/50R17 A01)K03) 225/45R17 225/50R17 A01)K01)K02)K13)K22)K35) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4 e1*2007/46*0597*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Subaru XV 215/55R17 M+S A02) bis A10) A93) 225/55R17 A01)A93)K01) 235/50R17 A01)A93)K01)K02) 245/50R17 A01)A93)K01)K02) RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZC e13*2007/46*1281*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 Subaru BRZ 205/45R17 A02) bis A10) A94) 205/50R17 A94) 215/45R17 A94) 225/45R17 A01)A94)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) A94) V00) RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SH e13*2001/116*0982*.. SJ e13*2007/46*1305*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 bis 177 Subaru Forester 215/60R17 M+S A02) bis A10) (beim Typ SH nur ab EG- A93)W225) Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0982*09) 215/65R17 M+S A93)W225) 225/55R17 A93) 225/55R17 M+S A93) 225/60R17 A93) 225/60R17 M+S A93) 235/50R17 235/55R17 245/50R17 A01)K02)K03) 245/55R17 A01)K02)K03) 255/50R17 A01)K01)K02) 255/55R17 A01)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett umzulegen, - die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer Länge von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite der Kunststoffkante auslaufend abzutrennen. - die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen oder abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu versetzen. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten ist zu entfernen, - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 20 Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 11.02.2015 RA-000724-C0-104-20~SB-5-100-56-ET37_56R7705.docx