Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7705.03 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50308 120 Nm 9C, 9N, 6R M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-000724-B0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 1HXO ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Golf GT, Vento GT, 205/40R17 A01) bis A10) B47) Golf GTI, Vento GTI, K03a)K16)K18) Golf TDI 128 Vento VR6, 205/40R17 Golf VR6 F804/NT17E 980/840 5/100/57,0 Typ: 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 Golf, Vento, 205/40R17 A01) bis A10) B47) Golf Variant K03)K16)K18) 128 Vento VR6, Golf VR6 140 Golf syncro VR6 , 205/40R17 A01) bis A10)B47) Golf Variant syncro VR6 K03) e1*96/79*0068*03E 980/990 5/100/57,0 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Golf syncro VR6, 205/40R17 A02) bis A10) Golf Variant syncro VR6 G156/NT12E 980/990 5/100/57,0 RA-000724-B0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1J e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 150 VW Golf, Golf 4-Motion, VW 205/45R17 A02) bis A10) Bora, Bora 4-Motion N215) (Schrägheck, Stufenheck, Kombi, Front-und 205/50R17 Allradantrieb) A01)K31)N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01)K03)K04)K31) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K31)N215) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1J e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 177 VW Golf R32 205/50R17 M+S A02) bis A10) A01)K31) 225/45R17 A01)K03)K04)K31) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 VW Polo 195/40R17 A02) bis A10) (außer Ausführungen Cross A01)K04)T81) E48) Polo, Polo Fun) 205/40R17 A01)K04) 215/35R17 A01)K04) RA-000724-B0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 132 VW Polo 195/40R17 A02) bis A10) A01)K04)N205)T81) 195/40R17 M+S A01)K04)T81)W205) 205/40R17 A01)K04) 215/35R17 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 VW Cross Polo, Polo Fun 195/45R17 M+S A02) bis A10) 205/40R17 M+S 215/40R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Y e1*2001/116*0205*.. 9C e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW New Beetle 205/45R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) 205/50R17 A01)K31) 215/45R17 225/45R17 A01)K31) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K31) V00) RA-000724-B0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5Z e1*2001/116*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 VW Fox 195/40R17 A02) bis A10) (außer CROSS FOX) E49) 205/40R17 A01)G0D)K03) 215/35R17 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. 6R e1*2007/46*0486*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 VW Polo 195/40R17 A02) bis A10) (außer Cross) 195/45R17 A01)K25)K93) 205/40R17 A01)K93) 215/35R17 A01)K04) 215/40R17 A01)K04)K25)K93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 VW Polo GTI 215/35R17 A02) bis A10) A01)K04) 215/40R17 A01)K04)K25)K93) RA-000724-B0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 VW Polo Cross 195/40R17 A02) bis A10) T81) 195/45R17 A01)K25)K93) 205/40R17 A01)K93) 215/35R17 215/40R17 A01)K25)K93) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000724-B0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B47) Aufgrund ungenügender Bremsenfreigängigkeit nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremssatteltyp Girling CN1 32323570/3 . E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S). E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000724-B0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist anzuwenden. K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000724-B0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 21c Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 21c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.04.2014 RA-000724-B0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx