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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               21c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  56R7705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         56R7705.03
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50397 120 Nm
9C, 9N, 6R                       M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000724-E0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               21c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                           1HXO
ABE / EG-Genehmigung:          F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Golf GT, Vento GT,              205/40R17                         A01) bis A10)
              Golf GTI, Vento GTI,                                              K03a)K16)K18)
              Golf TDI

 128                Vento VR6,                205/40R17
                    Golf VR6

F804/NT17E          980/840                                                     5/100/57,0



Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 110   Golf, Vento,             205/40R17                                A01) bis A10)B47)
              Golf Variant                                                      K03)K16)K18)
 128          Vento VR6,
              Golf VR6

 140                Golf syncro VR6 ,         205/40R17                         A01) bis A10)B47)
                    Golf Variant syncro VR6                                     K03)

e1*96/79*0068*03E   980/990                                                     5/100/57,0



Typ:                            1HX1
ABE / EG-Genehmigung:           G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Golf syncro VR6,                205/40R17                         A02) bis A10)
              Golf Variant syncro VR6

G156/NT12E          980/990                                                     5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               21c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                               e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150      VW Golf, Golf 4-Motion, VW 205/45R17                                  A02) bis A10)
                Bora, Bora 4-Motion        N215)
                (Schrägheck, Stufenheck,
                Kombi, Front-und           205/50R17
                Allradantrieb)             A01)K31)N215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          A01)K03)K04)K31)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17             A01) bis A10)
                                          K31)N215)            K04)                  V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                             e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
177             VW Golf R32              205/50R17 M+S                               A02) bis A10)
                                         A01)K31)

                                          225/45R17
                                          A01)K03)K04)K31)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Polo                   195/40R17                                  A02) bis A10)
                (außer Ausführungen Cross A01)K04)T81)                               E48)
                Polo, Polo Fun)
                                          205/40R17
                                          A01)K04)

                                          215/35R17
                                          A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               21c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                             e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      VW Polo                 195/40R17                                   A02) bis A10)
                                        A01)K04)N205)T81)

                                          195/40R17 M+S
                                          A01)K04)T81)W205)

                                          205/40R17
                                          A01)K04)

                                          215/35R17
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 195/45R17 M+S                               A02) bis A10)

                                          205/40R17 M+S

                                          215/40R17 M+S




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                              e1*2001/116*0205*..
9C                              e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW New Beetle             205/45R17                                  A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)
                                          205/50R17
                                          A01)K31)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01)K31)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17            A01) bis A10)
                                          K31)                                      V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               21c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                             e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                  195/40R17                         A02) bis A10)
                (außer CROSS FOX)                                         E49)
                                        205/40R17
                                        A01)G0D)K03)

                                         215/35R17
                                         A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
6R                             e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      VW Polo                 195/40R17                         A02) bis A10)
                (außer Cross)           N205)T81)

                                         195/40R17 M+S
                                         T81)

                                         195/45R17
                                         A01)K25)K93)N205)

                                         195/45R17 M+S
                                         A01)K25)K93)

                                         205/40R17
                                         A01)K93)N215)

                                         205/40R17 M+S
                                         A01)K93)

                                         215/35R17
                                         A01)K04)

                                         215/40R17
                                         A01)K04)K25)K93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               21c
Seite :                    6 / 10                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     VW Polo GTI             195/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K25)K93)

                                         205/40R17 M+S
                                         A01)K93)

                                         215/35R17
                                         A01)K04)

                                         215/40R17
                                         A01)K04)K25)K93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
162             VW Polo R               195/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K25)K93)

                                         205/40R17 M+S
                                         A01)K93)

                                         215/40R17 M+S
                                         A01)K04)K25)K93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81       VW Polo Cross           195/40R17                         A02) bis A10)
                                        T81)

                                         195/45R17
                                         A01)K25)K93)

                                         205/40R17
                                         A01)K93)

                                         215/35R17

                                         215/40R17
                                         A01)K25)K93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               21c
Seite :                    7 / 10                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B47) Aufgrund ungenügender Bremsenfreigängigkeit nicht zulässig an Fahrzeugausführungen
     mit Bremssatteltyp Girling CN1 32323570/3 .

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               21c
Seite :                    8 / 10                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               21c
Seite :                    9 / 10                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht
     mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
     A01 ist anzuwenden.

K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000724-E0-104-21c~VW-5-100-57-ET37_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               21c
Seite :                    10 / 10                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Die Anlage Nr. 21c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2015




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