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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-H0-104
Anlage-Nr. :                21c
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          56R7705
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 56R7705.03
Radgröße:                                                        7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                            68 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: *)                                              755 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      VW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm ZP50397     120 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                            e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                 195/40R17                           A01) bis A10)
                (außer CROSS FOX)      K03)                                BF1) E49)

                                        205/40R17
                                        G0D) K03)

                                        215/35R17
                                        K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-H0-104
Anlage-Nr. :                21c
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                            e1*2001/116*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
177             VW Golf R32            205/50R17 M+S                          A01) bis A10)
                                                                              BF1) K03) K04) K31)
                                        225/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                              e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150      VW Golf, Golf 4-         205/45R17                             A02) bis A10)
                Motion, VW Bora, Bora N215)                                    BF1)
                4-Motion
                (Schrägheck, Stufenheck, 205/50R17
                Kombi, Front-und         A01) K03) K04) K31) N215)
                Allradantrieb)
                                         215/45R17
                                         N225)

                                        225/45R17
                                        A01) K03) K04) K31)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/50R17          225/45R17          A01) bis A10)
                                         K03) K31)          K04)               BF1) N215) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                              e1*2001/116*0205*..
9C                              e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW New Beetle            205/45R17                             A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)                                                BF1)
                                         205/50R17
                                         A01) K31)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
                                        A01) K31)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/50R17          225/45R17          A01) bis A10)
                                         K31)                                  BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-H0-104
Anlage-Nr. :                21c
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                            e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      VW Polo                195/40R17                           A01) bis A10)
                                       N205) T81)                          BF1) K04)

                                         195/40R17 M+S
                                         T81) W205)

                                         205/40R17

                                         215/35R17
                                         K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Polo                  195/40R17                         A01) bis A10)
                (außer Ausführungen      T81)                              BF1) E48) K04)
                Cross Polo, Polo Fun)
                                         205/40R17

                                         215/35R17
                                         K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                            e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 195/45R17 M+S                      A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         205/40R17 M+S

                                         215/40R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-H0-104
Anlage-Nr. :                21c
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
6R                            e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      VW Polo                195/45R17                         A01) bis A10)
                (außer Cross)          K25) K93) N205)                   BF1)

                                        195/45R17 M+S
                                        K25) K93)

                                        205/40R17
                                        K93) N215)

                                        205/40R17 M+S
                                        K93)

                                        215/35R17
                                        K04)

                                        215/40R17
                                        K04) K25) K93)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     VW Polo GTI            195/45R17 M+S                     A01) bis A10)
                                       K25) K93)                         BF1)

                                        205/40R17 M+S
                                        K93)

                                        215/35R17
                                        K04)

                                        215/40R17
                                        K04) K25) K93)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
162             VW Polo R              195/45R17 M+S                     A01) bis A10)
                                       K25) K93)                         BF1)

                                        205/40R17 M+S
                                        K93)

                                        215/35R17 M+S
                                        K04)

                                        215/40R17 M+S
                                        K04) K25) K93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-H0-104
Anlage-Nr. :                21c
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                            e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81       VW Polo Cross          195/45R17                         A01) bis A10)
                                       K25) N205)                        BF1) K93)

                                        205/40R17
                                        N215)

                                        215/40R17
                                        K25)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AW                            e1*2007/46*1783*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 85       VW Polo                195/45R17                         A01) bis A10)
                                       K03)                              BF1)

                                        205/45R17
                                        K03) K04)

                                        215/40R17
                                        K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-H0-104
Anlage-Nr. :                21c
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705



A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50397
       Anzugsmoment: 120 Nm

E48)   Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49)   Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-H0-104
Anlage-Nr. :                21c
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K31)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit
       der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen
       Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
       (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
       anzuwenden.

K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
       Radmitte umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-H0-104
Anlage-Nr. :                21c
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Die Anlage 21c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.10.2018