Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7705.07 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50704 120 Nm 8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5, M14x1,5, Schaftlänge 27 mm C4, D2, QB6 8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 44 ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 121 Audi 100 Quattro, 205/50R17 A02) bis A10) Audi 200 Quattro, E43) Audi 100 Avant-Quattro, 215/45ZR17 Audi 200 Avant-Quattro C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57 Typ: 44Q ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 101 Audi 100 Quattro, 205/50R17 A02) bis A10) Audi 200 Quattro, E43) Audi 100 Avant-Quattro, 215/45ZR17 Audi 200 Avant-Quattro 121 bis 162 Audi 100 Quattro, 225/45R17 Audi 200 Quattro, Audi 100 Avant-Quattro, Audi 200 Avant-Quattro D403/1/04E 1120/1180 4/108/57 Typ: 89Q ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 bis 128 Audi Coupé quattro 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 162 bis 169 Audi Coupé quattro 215/45R17 (Audi S2) 225/45R17 E399/1/NT08E 1100/950 4/108/57 Typ: C4 ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen vorne und hinten, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 60 bis 142 Audi 100, 215/45R17 A02) bis A10) Audi 100 Avant, Audi 100 quattro, 225/45R17 Audi 100 Avant quattro, Audi A6, Audi A6 Avant, Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro F619/1/NT10E 1240/1200 5/112/57,1 RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: B4 ABE / EG-Genehmigung: F889/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 128 Audi 80 quattro, 215/45R17 A02) bis A10) Audi 80 Avant quattro 225/45ZR17 169 Audi S2 A01)K32) Audi Avant S2 F889/1/NT05E 1050/1120 4/108/57 Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 250 Audi A8 225/55R17 A02) bis A10) E07)E44) 225/55R17 M+S e1*98/14*0005*23E 1380/1225 5/112/57 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.. , e1*98/14*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 142 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10) Audi A4 quattro, E06) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 215/45R17 E06) 225/45R17 e1*93/81*0013*21E 1150/1130(1100) 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*.. , e1*2001/116*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 205/50R17 A02) bis A10)E07)E44) (Limousine, Avant) 225/45R17 162 bis 184 Audi A6 2.7 T, 205/50R17 M+S A02) bis A10)E07)E44) Audi A6 quattro 2.7 T (Limousine, Avant) 225/45R17 e1*98/14*0051*25E 1230/1200(1230) 5/112/57 RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10) Audi A4 quattro, E53) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro, 225/45R17 (incl. Facelift 2004) A93) 253 Audi S4 quattro 225/45R17 M+S A93) e1*2001/116*0151*23E 5/112/57 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 M+S A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, 225/45R17 Audi A4 Avant quattro, A93) Audi A4 Cabrio 253 Audi A4 Cabrio quattro, 225/45R17 M+S Audi S4 Cabrio A93) e1*2001/116*0243*06E 1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0) 5/112/57 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10) E53) 225/45R17 253 Audi S4 quattro 215/50R17 M+S A93) 225/45R17 M+S e1*2001/116*0177*10E 1250/1165(0) 5/112/57 RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3 205/50R17 A02) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01) K01)K04) K58) K59) S3, RS3) 215/45R17 A01) A93)K03) 225/45R17 A01) K01)K04) K58) K59) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K01) K04)K58) K59) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 195 Audi S3 205/45R17 M+S A02) bis A10) A93)T88) EF0) 205/50R17 M+S A01) K01)K04) K58) K59) 215/45R17 M+S A01) A93)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 Allroad quattro 215/55R17 M+S A02) bis A10) A93) e13*2007/46*1080*01E 5/112/57 RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 205/55R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten E44)E54) Serienreifen 205/..) 215/50R17 225/50R17 A01) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01) K63) E44)E54) Serienreifen 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01) K67) kleinsten Sommer- Serienreifen 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01) K67) kleinsten Sommer-Reifen 245/..) RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93) 225/55R17 A93) 235/55R17 A93a) 245/50R17 A93a) 255/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A93) 225/55R17 A93) 235/55R17 A93a) 245/50R17 A93a) 255/50R17 RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 135 Audi A3, A3 Sportback 205/50R17 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig) A01) K03)K04) K27) N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01) K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03)K27) N215) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 221 Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/50R17 M+S A02) bis A10) S3 Sportback A01) K03)K04) K27) (3-türig, 5-türig) 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S A01) K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 132 Audi A3 Stufenheck 205/45R17 A02) bis A10) (Nur zulässig für Fahrzeuge E75) die max. 18 Zoll Räder 205/50R17 verbaut oder eingetragen haben) 215/45R17 215/50R17 A01) K25)K74) 225/45R17 RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 132 Audi A3 Stufenheck 205/45R17 A02) bis A10) (Nur zulässig für Fahrzeuge E76) die serienmäßig 19 Zoll 205/50R17 Räder verbaut und oder eingetragen haben) 215/45R17 215/50R17 A01) K25)K74) 225/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°nach hinten umzulegen, - - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.04.2014 RA-000724-B0-104-01~AU-5-112-57-ET37_56R7705.docx