Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 1 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7705.07 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 124, 124T, 124C, H0, 201, 202, Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50742 110 Nm 210, 210K, 170, 171, 208, 203, M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 203K, 203CL, 209, 117, 172, 176, 169, 245, 245G, Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50705 130 Nm 246, 204, 204K, 207, 211, 212 M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 2 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750; C750/1; C750/2; C750/3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 122 190 215/40R17 A02)bis A10) 215/45R17 A01)G01) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) 125 bis 150 190E 2.3 - 16, 215/40R17 A02)bis A10) 190E 2.5 - 16 215/45R17 5/112/66,5 Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 140 E - Klasse 205/50R17 A02)bis A10)E41) 215/45R17 225/45R17 5/112/66,5 Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 205 400 E, E420 225/45R17 A02)bis A10)B22)E41) 00/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6 Typ: 124T ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 110 E-Klasse (Kombi) 215/50R17 A02)bis A10)E41) 225/45R17 132 E-Klasse (Kombi) 215/50R17 A02)bis A10)B22)E41) 225/45R17 E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6 RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 3 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 124C ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 bis 138 CE / Coupe 205/50R17 A02)bis A10)E41) 215/45R17 225/45R17 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) 100 Cabrio 225/45R17 A02)bis A10)B22) E499/1/NT05 1010/1170 5/112/66,6 Typ: H0 ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e1*92/53*0001*26 970/1030(1110) 5/112/66,5 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 C-Klasse Kombi 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 C-Klasse Kombi 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)V00) e1*93/81*0034*18E 1010/1070(1150) 5/112/66,5 RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 4 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 210 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 165 E-Klasse 205/50R17 A02)bis A10) E83) 215/45R17 215/50R17 225/45R17 e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5 Typ: 210K ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 125 E-Klasse 225/45R17 A02)bis A10) e1*93/81*0033*22 1110/1300(1340) 5/112/66,5 Typ: 170 ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 SLK 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorn hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*95/54*0039*15 905/850 5/112/66,5 RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 5 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 205 CLK (Coupe, Cabrio) 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*96/27*0054*15 960/1070(1120) 5/112/66,5 Typ: 203 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) E59) B38)B46) 215/45R17 E59) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) e1*98/14*0139*18 1060/1050(1090) 5/112/66,5 Typ: 203 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 170 C-Klasse 215/45R17 A02) bis A10)B38)B46) (außer AMG-Modelle) E59) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) e1*98/14*0139*24E 1085/1075(1105) 5/112/66,5 RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 6 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 203K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)B38)B46) (außer AMG-Modelle) E59) 215/45R17 E59) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 170 C-Klasse 215/45R17 A02) bis A10)B38)B46) (außer AMG-Modelle) E59) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59) 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) e1*98/14*0158*20E 1100/1165(1200) 5/112/66,5 Typ: 203CL ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 C-Klasse Coupe 205/50R17 A02) bis A10)B38)B46) (außer AMG-Modelle) E59) 75 bis 150 CLC-Klasse 215/45R17 (außer AMG-Modelle) E59) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) e1*98/14*0159*25E 1100/1035(1045) 5/112/66,5 RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 7 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 211 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.. , e1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 150; 170 E-Klasse (Limousine) 215/50R17 A02) bis A10) A94)E59) e1*2001/116*0183*21E 1005-1120/1140-1210(1250) -500 400CDI: 1175/1230 (1270) 5/112/66,5 Typ: 171 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 170 SLK 205/50R17 A02) bis A10)B38)B46) 215/45R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02)bis A10)B38)B46) V00) e1*2001/116*0262*05 890/935 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 195/45R17 A02) bis A10) A01)K03)K04)K15)K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K01)K04) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis 205/50R17 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)K81) e1*2001/116*0470*02) 215/45R17 A01)K01)K04)K81) 225/45R17 A01)K01)K04)K81) RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 8 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: 209 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160; 170 CLK (Coupe, Cabrio) 205/50R17 A02) bis A10)B38)B46) E59) 215/45R17 E59) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)B38)B46) E59)V00) e1*98/14*0184*16E 1115-1160(1200) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 215 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, W204) N215) E104)EF0) 205/50R17 M+S 215/45R17 N225) 225/45R17 N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 150 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Coupe) N215) EF0) 205/50R17 M+S 215/45R17 N225) 225/45R17 N235) RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 9 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Kombi, S204) N215) E104)EF0) 205/50R17 M+S 215/45R17 N225) 225/45R17 N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, W205) N215) E103) 205/55R17 M+S W215) 215/50R17 A01)K01)K04)N225) 215/50R17 M+S A01)K01)K04)W225) 215/55R17 A01)G4K)K01)K04)N225) 215/55R17 M+S A01)G4K)K01)K04)W225) 225/50R17 A01)K01)K04)N235) 225/50R17 M+S A01)K01)K04) 235/50R17 A01)G4K)K01)K04)N245) 235/50R17 M+S A01)G4K)K01)K04) RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 10 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/55R17 A02) bis A10) (Kombi, S205) N215) E103) 205/55R17 M+S W215) 215/50R17 A01)K01)K04)N225) 215/50R17 M+S A01)K01)K04)W225) 215/55R17 A01)G4K)K01)K04)N225) 215/55R17 M+S A01)G4K)K01)K04)W225) 225/50R17 A01)K01)K04)N235) 225/50R17 M+S A01)K01)K04) 235/50R17 A01)G4K)K01)K04)N245) 235/50R17 M+S A01)G4K)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A94) EF0) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 205/55R17 A94) 215/50R17 A94) 225/50R17 A94) RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 11 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94)N215) EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 205/50R17 M+S 17Zoll) A94)W215) 215/45R17 A94)N225) 215/45R17 M+S A94)W225) 215/50R17 A94)G4Y)N225) 215/50R17 M+S A94)G4Y)W225) 225/45R17 A94)N235) 225/45R17 M+S A94)W235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 150 Mercedes SLK 205/45R17 A02) bis A10) A94) EF0) 205/50R17 A94) 215/45R17 A94) 215/50R17 A01)A94)G01)K102) 225/45R17 A94) RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 12 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K04)N215) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04) e1*2001/116*0470*04) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) N215) K04) E100)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K03)K04)K13)N215) E100)E93) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S EG-Genehmigungs-Nr. A01)K03)K04)K13) e1*2001/116*0470*04) 215/45R17 A01)K04)N225) 225/45R17 A01)K01)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03)K13)N215) K04) E100)E93)V00) RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 13 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; A01)K04) E100)E95) Beim Typ 245G nur zulässig an 215/45R17 M+S Fahrzeugausführungen ab A01)K04) EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/50R17 M+S A01)K04)K103)K13)K25)K28) 225/45R17 M+S A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K04)K13)N215) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)K13) e1*2001/116*0470*04) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K13)N215) K04) E100)V00) RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 14 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 Mercedes GLA 215/60R17 A02) bis A10) 225/55R17 225/60R17 A01)K120) 235/55R17 A01)K118) 245/50R17 A01)K01)K118) 255/50R17 A01)K01)K118)K120) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 15 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B22) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolbenbremsanlage. B38) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur 17-Zoll) - Achse 1: Festsattel (4-Kolben), belüft. Bremsscheibe Ø330 x 28 mm - Achse 2: unbelüft. Bremsscheibe Ø290 x 10 mm B46) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage (serienmäßig nur 17-Zoll) - Achse 1: Faustsattel (2-Kolben), belüft. Bremsscheibe Ø330 x 28 mm - Achse 2: unbelüft. Bremsscheibe Ø290 x 10 mm E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau - Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung. E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 16 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 17 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 18 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 2a Seite : 19 / 19 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 11.02.2015 RA-000724-C0-104-02a~DB-5-112-66_5-ET37_56R7705.docx