Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 1/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R7705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R7705.05
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
Y3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 90 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
Y4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 120 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
RA-000724-E0-104-26~CI-5-108-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 2/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ: Y3
ABE / EG-Genehmigung: F320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 147 XM 215/45R17 A02) bis A10)
(Limousine und Break)
225/45R17
1150/1150 kg 5/108/65
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
Y4 G666
Y4 e2*93/81*0134*.., e2*98/14*0134*..
Y4 e2*93/81*0135*.., e2*98/14*0135*..
Y4 e2*93/81*0136*.., e2*98/14*0136*..
Y4 e2*93/81*0137*.., e2*98/14*0137*..
Y4 e2*93/81*0138*.., e2*98/14*0138*..
Y4 e2*93/81*0139*.., e2*98/14*0139*..
Y4 e2*93/81*0140*.., e2*98/14*0140*..
Y4 e2*93/81*0141*.., e2*98/14*0141*..
Y4 e2*93/81*0142*.., e2*98/14*0142*..
Y4 e2*93/81*0143*.., e2*98/14*0143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 123 XM Limousine, XM Break 215/50R17 A02) bis A10)
(Serienbereifung A01)K46)
205/65R15)
80 bis 147 XM Limousine, XM Break 225/45R17 A02) bis A10)
(alle weiteren
Serienbereifungen)
1210/1150 kg 5/108/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3 e2*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 121 Citroen C4 Picasso, Grand 205/55R17 A02) bis A10)
C4 Picasso A01)K03)K13)K22) EF0)
215/50R17
A01)K01)K04)K12)
225/50R17
A01)K01)K04)K12)K13)K22)K25)K26)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 3/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 4/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K46) Die Ausbuchtung im Türbereich innen an Achse 2 ist einzuarbeiten.
Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 17.08.2016
RA-000724-E0-104-26~CI-5-108-65-ET40_56R7705.docx