Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R7705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R7705.05
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
Y3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 90 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
Y4, V Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 120 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ: Y3
ABE / EG-Genehmigung: F320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 147 XM 215/45R17 A02) bis A10)
(Limousine und Break)
225/45R17
1150/1150 kg 5/108/65
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
Y4 G666
Y4 e2*93/81*0134*.., e2*98/14*0134*..
Y4 e2*93/81*0135*.., e2*98/14*0135*..
Y4 e2*93/81*0136*.., e2*98/14*0136*..
Y4 e2*93/81*0137*.., e2*98/14*0137*..
Y4 e2*93/81*0138*.., e2*98/14*0138*..
Y4 e2*93/81*0139*.., e2*98/14*0139*..
Y4 e2*93/81*0140*.., e2*98/14*0140*..
Y4 e2*93/81*0141*.., e2*98/14*0141*..
Y4 e2*93/81*0142*.., e2*98/14*0142*..
Y4 e2*93/81*0143*.., e2*98/14*0143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 123 XM Limousine, XM Break 215/50R17 A02) bis A10)
(Serienbereifung A01)K46)
205/65R15)
80 bis 147 XM Limousine, XM Break 225/45R17 A02) bis A10)
(alle weiteren
Serienbereifungen)
1210/1150 kg 5/108/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3 e2*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 121 Citroen C4 Picasso, Grand 205/55R17 A02) bis A10)
C4 Picasso A01)K03)K13)K22) EF0)
215/50R17
A01)K01)K04)K12)
225/50R17
A01)K01)K04)K12)K13)K22)K25)K26)
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Nr. : RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V e2*2007/46*0530*..
V e2*2007/46*0531*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130 Citroen Jumpy, 215/55R17 A02) bis A10)
SpaceTourer A93a)T98) E75)ER1)
225/55R17
T101)
225/55R17C
235/50R17
A01) K04)T100)
245/50R17
A01) K04)T99)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1510 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000724-F0-104-26~CI-5-108-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K46) Die Ausbuchtung im Türbereich innen an Achse 2 ist einzuarbeiten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000724-F0-104-26~CI-5-108-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.02.2017
RA-000724-F0-104-26~CI-5-108-65-ET40_56R7705.docx