Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R7705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R7705.05
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
964-965, 9 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50589 110 Nm
M12x1,5
T, S, R, J, H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50588 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
L, N Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 110 Nm
Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm
RA-000724-E0-104-26b~VO-5-108-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ: L
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850 ww. 205/45R17 A02) bis A10)E42)
S70 / V70 E05) S03)
(Limousine, Kombi,
Frontantrieb)
125 bis 184 Volvo 850 AWD ww. 205/50R17 A02) bis A10)E42)
V70 AWD S03)
(Allradantrieb) 205/45R17
215/45R17
195 V70 AWD 215/45R17 A02) bis A10)E42)
(Allradantrieb)
VO e9*93/81*0002*13 1120/1120 5/108/65
Typ: 964-965
ABE / EG-Genehmigung: G851
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 Volvo 960 Lim. 215/45R17 A01) bis A10)
Volvo 960 Kombi K02)K31)K32)
G851/NT05E 980/1150 kg 5/108/65
Typ: 9
ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 Volvo 960 ww. S90 215/45R17 A01) bis A10)
(Limousine) K02)K31)K32)
125 bis 150 Volvo 960 ww. V90
(Kombi)
e4*95/54*0006*03E 980/1160 kg 5/108/65
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 C 70 205/50R17 A02) bis A10)
S03)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00)
e4*2001/116*0015*14 1110/970 5/108/65
RA-000724-E0-104-26b~VO-5-108-65-ET40_56R7705.docx
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Nr. : RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S 80 225/50R17 A02) bis A10)E42)F09)
S03)
e9*2001/116*0028*17E 1200/1090 5/108/65
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 205/50R17 A02) bis A10)
(nicht Cross Country, bzw. S03)
XC 70) 215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00)
120 bis 154 V70, 225/50R17 A02) bis A10)
Cross Country, XC70 S03)
225/45R17
E05)
e4*2001/116*0040*17E 1110/1170(CC 1130/1190) 5/108/65
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 BIFUEL 205/50R17 A02) bis A10)
S03)
215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00)
e4*2001/116*0061*13 1060/1170(0) 5/108/65
RA-000724-E0-104-26b~VO-5-108-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 205/50R17 A02) bis A10)
S03)
215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00)
e9*2001/116*0036*17E 1120/1050(0) 5/108/65
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 205/50R17 A02) bis A10)
S03)
215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00)
e9*2001/116*0044*12E 1070/1030(0) 5/108/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000724-E0-104-26b~VO-5-108-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm vor der Radmitte bis ca. 150 mm
hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 13-15 mm umzulegen.
RA-000724-E0-104-26b~VO-5-108-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. : RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R7705
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten ab seitlicher Stoßleiste bis zum Stoßfänger bis auf eine
Restbreite von 8-10 mm umzulegen.
- die Innenkotflügel sind außen abzutrennen und hinter die Bördelkante zu klemmen;
- die Kante oberhalb des Stoßfängers ist vollständig abzutrennen .
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 26b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.04.2014
RA-000724-E0-104-26b~VO-5-108-65-ET40_56R7705.docx