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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               26b
Seite :                    1/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R7705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R7705.05
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                            755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2260 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
964-965, 9                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50589 110 Nm
                                 M12x1,5
T, S, R, J, H                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50588 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
L, N                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP50588 110 Nm
                                 Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm




RA-000724-G0-104-26b~VO-5-108-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               26b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                           L
ABE / EG-Genehmigung:          e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184    Volvo 850 ww.             205/45R17                                A02) bis A10)E42)
               S70 / V70                 E05)                                     S03)
              (Limousine, Kombi,
              Frontantrieb)
 125 bis 184   Volvo 850 AWD ww.         205/50R17                                A02) bis A10)E42)
               V70 AWD                                                            S03)
               (Allradantrieb)           205/45R17

                                          215/45R17
 195                   V70 AWD            215/45R17                               A02) bis A10)E42)
                       (Allradantrieb)
VO                    e9*93/81*0002*13    1120/1120                               5/108/65



Typ:                          964-965
ABE / EG-Genehmigung:         G851
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 150  Volvo 960 Lim.          215/45R17                                   A01) bis A10)
              Volvo 960 Kombi                                                     K02)K31)K32)
G851/NT05E            980/1150 kg                                                 5/108/65



Typ:                          9
ABE / EG-Genehmigung:         e4*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 150   Volvo 960 ww. S90        215/45R17                                 A01) bis A10)
               (Limousine)                                                        K02)K31)K32)
 125 bis 150   Volvo 960 ww. V90
               (Kombi)
e4*95/54*0006*03E                         980/1160 kg                             5/108/65



Typ:                         N
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 180  C 70                     205/50R17                                  A02) bis A10)
                                                                                  S03)
                                       225/45R17
                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                       vorne                hinten
                                       205/50R17            225/45R17             A02) bis A10)
                                                                                  S03)V00)
e4*2001/116*0015*14   1110/970                                                    5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               26b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S 80                    225/50R17                                  A02) bis A10)E42)F09)
                                                                                  S03)

e9*2001/116*0028*17E   1200/1090                                                         5/108/65



Typ:                           S
ABE / EG-Genehmigung:          e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    V70                       205/50R17                                       A02) bis A10)
              (nicht Cross Country, bzw.                                                 S03)
              XC 70)                     215/45R17

                                                 225/45R17
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00)
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00)
 120 bis 154           V70,                      225/50R17                               A02) bis A10)
                       Cross Country, XC70                                               S03)
                                                 225/45R17
                                                 E05)
e4*2001/116*0040*17E   1110/1170(CC 1130/1190)                                           5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           V70 BIFUEL              205/50R17                                         A02) bis A10)
                                                                                         S03)
                                                 215/45R17

                                                 225/45R17
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00)
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         S03)V00)
e4*2001/116*0061*13    1060/1170(0)                                                      5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               26b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    S60                     205/50R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 S03)V00)
                                         215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 S03)V00)
e9*2001/116*0036*17E   1120/1050(0)                                              5/108/65



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              205/50R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 S03)V00)
                                         215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                 S03)V00)
e9*2001/116*0044*12E   1070/1030(0)                                              5/108/65



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

RA-000724-G0-104-26b~VO-5-108-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               26b
Seite :                    5/6                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm vor der Radmitte bis ca. 150 mm
     hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 13-15 mm umzulegen.


RA-000724-G0-104-26b~VO-5-108-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-G0-104
Anlage-Nr. :               26b
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten ab seitlicher Stoßleiste bis zum Stoßfänger bis auf eine
       Restbreite von 8-10 mm umzulegen.
     - die Innenkotflügel sind außen abzutrennen und hinter die Bördelkante zu klemmen;
     - die Kante oberhalb des Stoßfängers ist vollständig abzutrennen .

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 26b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.04.2014




RA-000724-G0-104-26b~VO-5-108-65-ET40_56R7705.docx