Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    1 / 15                                                 Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R7705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R7705.060
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       110 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     65,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2260 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    2 / 15                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
A-H, A-H/C, A-H/MONOCAB, A- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZPS5X3056 110 Nm
H/Monocab/V, A-H/Monocab-      M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
CNG, A-H/NB, A-H/SW, A-
H/Van, Calibra-A, Corsa-C,
GMIG, J96, J96/KOMBI, Omega-
A, Omega-A-Caravan, Omega-B,
Omega-B-Caravan, S-D, S-D
Monocab B, S-D Monocab B/V,
Senator-B, T98, T98/Kombi,
T98/Monocab,
T98/Monocab/CNG, T98/NB,
T98/Z16XE, T98C, V94,
V94/Kombi, VECTRA/CAR,
VECTRA/LIM, VECTRA/SW,
Vectra-A, Vectra-A-CC, Vectra-
A-X, X01Monocab, Z02/Z18XE,
Z-C, Z-C/S, Z-C/SW



Typ:                         Omega-A
ABE / EG-Genehmigung:        E284; E284/1; E284/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 110   Omega                   215/45R17                          A02) bis A10)

 115 bis 150      Omega 3000            225/45R17

E284/2/NT5E       1000/1015                                              5/110/65,1



Typ:                         Omega-A-Caravan
ABE / EG-Genehmigung:        E285 ; E285/1 ; E285/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 110   Omega-Caravan            225/45R17                         A02) bis A10)

 110 bis 147      Omega 3000,
                  Caravan 3.0i
E285/2 Bis NT05   1000/1175                                              5/110/65



Typ:                         Senator-B
ABE / EG-Genehmigung:        E478; E478/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Senator,                225/45R17                          A02) bis A10)
              Senator CD

E478/1/NT07E      965/1045                                               5/110/65
                  1000/1065




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    3 / 15                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                         Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung:        F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125           Calibra V6              215/40R17                          A01) bis A10)
                                                                          K13)K22)
150             Calibra Turbo 4x4
F406/NT15E     940/880                                                    5/110/65



Typ:                         Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung:        E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Vectra V6               205/45R17                           A01) bis A10)
                                                                          K03a)K13)K16)K22)
                                         205/40R17

                                         215/40R17
E947/1/NT10E   995/840                                                    5/110/65



Typ:                         Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung:        E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Vectra V6               205/45R17                           A01) bis A10)
                                                                          K03a)K13)K16)K22)
                                         205/40R17

                                         215/40R17
E948/1/NT10E    995/840                                                   5/110/65



Typ:                           Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung:          E951/1 ab NT02
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150          Vectra Turbo (4x4)        205/45R17                         A01) bis A10)
                                                                          K03a)K13)K16)K22)
                                         215/40R17
E951/1/NT07E   970/930                                                    5/110/65



Typ:                         Omega-B
ABE / EG-Genehmigung:        G684
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 125   Omega                  225/45R17                            A02) bis A10)A90)

155             Omega MV6

G684/NT07E     1035/1110                                                  5/110/65,1




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    4 / 15                                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                         V94
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0077*.. , e1*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 160   Omega-B                  225/45R17                                    A02) bis A10)A90)


/e1*96/14*0077*14E   1080/1155(1205)                                                5/110/65,1



Typ:                         Omega-B-Caravan
ABE / EG-Genehmigung:        G685
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 155   Omega                  225/45R17                                      A02) bis A10)A90)


G685/NT07E           1035/1230                                                      5/110/65,1



Typ:                         V94/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0078*.. , e1*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 160   Omega-B-Caravan          225/45R17                                    A02) bis A10)A90)


e1*98/14*0078*14E    1080/1290(1325)                                                5/110/65,1



Typ:                          J96
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Opel Vectra-B,            205/45R17                                    A02) bis A10)
              Opel Vectra B-CC
                                        215/45R17
                                        A01)K15)K18)
e1*98/140030*17E     1055/945(1000)                                                 5/110/65



Typ:                          J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 125   Opel Vectra-B-Caravan     205/45R17                                   A02) bis A10)

                                          215/45R17
                                          A01)K15)K18)

e1*98/140044*13E     1055/1025(1080)                                                5/110/65




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    5 / 15                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                          T98
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 147   Astra-G-CC (5-Loch)       205/45R17                            A02) bis A10)
                                        E04)E47)

                                           215/40R17
                                           A01)K15)K43)
e1*98/14*0086*23E   1035/820 (895)                                           5/110/65



Typ:                          T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 147   Astra-G-Caravan (5-Loch) 205/45R17                             A02) bis A10)

                                           215/40R17
                                           A01)K15)
e1*98/14*0087*22E   1035/895 (970)                                           5/110/65



Typ:                            T98/NB
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 108   Opel Astra-G                 205/45R17                         A02) bis A10)
              (Stufenheck 4-türig, 5-Loch)
                                           215/40R17
                                           A01)K15)K43)
e1*98/14*0101*19E   1035/820 (895)                                           5/110/65



Typ:                         T98/Monocab
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 147   Zafira-A                 205/45R17                             A01) bis A10)
                                                                             K03)K49)
                                           215/40R17
                                           G01)K04)K50)

                                           215/45R17
                                           K04)K50)
e1*98/14*0110*18E   1075/1055 (1130)                                         5/110/65



Typ:                         T98/Monocab/CNG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71           Zafira-A-CNG             215/45R17                             A01) bis A10)
                                                                             K03)K04)K49)K50)


e1*98/14*0200*06E   960/1165 (1230)                                          5/110/65




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    6 / 15                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                         T98C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 147   Astra-G-Coupe,           205/45R17                           A02) bis A10)
              Astra-G-Cabrio
                                       215/40R17
                                       A01)K15)K43)
E1*98/14*0132*15E       1040/845(905)                                      5/110/65



Typ:                          T98/Z16XE
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74           Astra-G Dual Fuel        205/45R17                           A02) bis A10)

                                          215/40R17
                                          A01)K15)K43)
e11*2001/116*0209*01E   875/885 (960)                                      5/110/65



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR                     e1*2001/116*0214*..
VECTRA/LIM                     e1*98/14*0187*..
VECTRA/SW                      e1*2001/116*0238*..
Z02/Z18XE                      e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE                      e11*2001/116*0235*..
Z-C                            e1*2001/116*0290*..
Z-C/S                          e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW                         e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 206    Opel Vectra C, Vectra C    205/50R17                         A02) bis A10)
              Station Wagon, Signum      N215)

                                          205/50R17 M+S
                                          W215)

                                          205/55R17
                                          G03)N215)

                                          205/55R17 M+S
                                          G03)W215)

                                          215/50R17
                                          GAR)N225)

                                          215/50R17 M+S
                                          GAR)W225)

                                          225/45R17




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    7 / 15                                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                         Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74           Corsa C (5-Loch)         195/40R17                                         A01) bis A10)
                                       K54)K55)

                                                 205/40R17
                                                 G01)K60)
e1*98/14*0148*12E     900/760(805)                                                       5/110/65



Typ:                          X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 ; 92      Meriva-A (5-Loch )       205/40R17                                         A01) bis A10)
                                                                                         K03)K04)K67)
                                                 205/45R17

                                                 215/40R17

132                   Meriva-A OPC               205/45R17

                                                 215/40R17
e1*2001/116*0215*17   1065/950(975)                                                      5/110/65



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                                     e1*2001/116*0261*..
A-H                                     e1*2007/46*0344*..
A-H                                     e11*2001/116*0246*..
A-H                                     e11*2001/116*0247*..
A-H/C                                   e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                                  e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                                  e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                                  e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                                  e1*2007/46*0341*..
A-H/Van                                 e1*2007/46*0576*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147            Opel Astra                 205/45R17                               A02) bis A10)
                      (Limousine 3- u. 5-türig,  A93)
                      Kombi, Cabrio; 5-Loch)
                                                 205/50R17

                                                 215/45R17

                                                 225/45R17

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         V00)




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    8 / 15                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/C                          e4*2001/116*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
177             Opel Astra OPC          205/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/50R17 M+S

                                         225/45R17




Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB                  e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB                  e1*2007/46*0497*..
A-H/Monocab/V                e1*2007/46*0595*..
A-H/Monocab-CNG              e1*2001/116*0378*..
GMIG                         e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147    Opel Zafira             205/50R17                           A02) bis A10)
              (ohne OPC)
                                      215/45R17

                                         225/45R17




Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB                   e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB                   e1*2007/46*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
177           Opel Zafira OPC          205/50R17 M+S                      A02) bis A10)

                                         225/45R17




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    9 / 15                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                               e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Opel Corsa D                195/45R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 185/..)        205/45R17

                                           215/45R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                               e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Opel Corsa D                195/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/..)        205/45R17 M+S

                                           215/45R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                               e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155             Opel Corsa D OPC           205/45R17 M+S                      A02) bis A10)
                (Nürburgring Edition)                                         EF0)
                                           215/40R17 M+S

                                           215/45R17 M+S
                                           A01)G01)




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    10 / 15                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152     Opel Corsa E            195/45R17                         A02) bis A10)
                                        A93a)N205)

                                         195/45R17 M+S
                                         A93a)

                                         205/45R17

                                         215/40R17

                                         215/45R17
                                         A01)K13)K22)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Opel Adam               195/45R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/45R17

                                         215/40R17
                                         A93a)

                                         215/45R17
                                         A01)K19)K87)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D Monocab B                e4*2007/46*0165*..
S-D Monocab B/V              e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103    Opel Meriva             205/45R17                           A02) bis A10)
                                      A93)T88)

                                         205/50R17

                                         215/45R17
                                         A93a)

                                         225/45R17




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    11 / 15                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    12 / 15                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E47) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als (Sommer-)
     Bereifungsgröße nur 215/40R17 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges genehmigt ist.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    13 / 15                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist von der seitlichen
        Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante komplett zu kürzen,
     - die Befestigungsmuttern der Kunststoffverbreiterung sind auf eine Resthöhe von 3 mm
        und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen,
     - der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Blechkante der Tür ist ab der Hinterkante auf einer Länge
        von ca. 70 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen. Die
        aufgesteckte Kunststoffkante ist entsprechend nachzuarbeiten.

K50) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von der hinteren Türkante bis ca. 70 mm nach
     vorne aufzuweiten.




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    14 / 15                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf
     Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.

K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers
     im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.

K60) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom
        Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5
        mm zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers sind ab der
        Stoßfängeroberkante ca. 160 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
        kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der
        Kunststoffverbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen,
     - die Radhausblechkanten des Radausschnitts (hinter den
        Kunststoffverbreiterungsschalen) sind um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten,
     - das Radhaus ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten.

K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
        einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
        den Schraubenkopf) zu kürzen,
     - die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
        nach außen zu treiben,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
     - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
        Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
        auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
        klebend zu befestigen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-E0-104
Anlage-Nr. :               27b
Seite :                    15 / 15                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 27b mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 17.08.2016




RA-000724-E0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx