Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R7705.060 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 110 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D) RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A-H, A-H/C, A-H/MONOCAB, A- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 110 Nm H/Monocab/V, A-H/Monocab- M12x1,5, Schaftlänge 28 mm CNG, A-H/NB, A-H/SW, A- H/Van, Calibra-A, Corsa-C, GMIG, J96, J96/KOMBI, Omega- A, Omega-A-Caravan, Omega-B, Omega-B-Caravan, S-D, S-D Monocab B, S-D Monocab B/V, Senator-B, T98, T98/Kombi, T98/Monocab, T98/Monocab/CNG, T98/NB, T98/Z16XE, T98C, V94, V94/Kombi, VECTRA/CAR, VECTRA/LIM, VECTRA/SW, Vectra-A, Vectra-A-CC, Vectra- A-X, X01Monocab, Z02/Z18XE, Z-C, Z-C/S, Z-C/SW Typ: Omega-A ABE / EG-Genehmigung: E284; E284/1; E284/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 110 Omega 215/45R17 A02) bis A10) 115 bis 150 Omega 3000 225/45R17 E284/2/NT5E 1000/1015 5/110/65,1 Typ: Omega-A-Caravan ABE / EG-Genehmigung: E285 ; E285/1 ; E285/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 110 Omega-Caravan 225/45R17 A02) bis A10) 110 bis 147 Omega 3000, Caravan 3.0i E285/2 Bis NT05 1000/1175 5/110/65 Typ: Senator-B ABE / EG-Genehmigung: E478; E478/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Senator, 225/45R17 A02) bis A10) Senator CD E478/1/NT07E 965/1045 5/110/65 1000/1065 RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: Calibra-A ABE / EG-Genehmigung: F406 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 Calibra V6 215/40R17 A01) bis A10) K13)K22) 150 Calibra Turbo 4x4 F406/NT15E 940/880 5/110/65 Typ: Vectra-A ABE / EG-Genehmigung: E947/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 Vectra V6 205/45R17 A01) bis A10) K03a)K13)K16)K22) 205/40R17 215/40R17 E947/1/NT10E 995/840 5/110/65 Typ: Vectra-A-CC ABE / EG-Genehmigung: E948/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 Vectra V6 205/45R17 A01) bis A10) K03a)K13)K16)K22) 205/40R17 215/40R17 E948/1/NT10E 995/840 5/110/65 Typ: Vectra-A-X ABE / EG-Genehmigung: E951/1 ab NT02 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Vectra Turbo (4x4) 205/45R17 A01) bis A10) K03a)K13)K16)K22) 215/40R17 E951/1/NT07E 970/930 5/110/65 Typ: Omega-B ABE / EG-Genehmigung: G684 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 125 Omega 225/45R17 A02) bis A10)A90) 155 Omega MV6 G684/NT07E 1035/1110 5/110/65,1 RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: V94 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0077*.. , e1*98/14*0077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 160 Omega-B 225/45R17 A02) bis A10)A90) /e1*96/14*0077*14E 1080/1155(1205) 5/110/65,1 Typ: Omega-B-Caravan ABE / EG-Genehmigung: G685 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Omega 225/45R17 A02) bis A10)A90) G685/NT07E 1035/1230 5/110/65,1 Typ: V94/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0078*.. , e1*98/14*0078*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 160 Omega-B-Caravan 225/45R17 A02) bis A10)A90) e1*98/14*0078*14E 1080/1290(1325) 5/110/65,1 Typ: J96 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Opel Vectra-B, 205/45R17 A02) bis A10) Opel Vectra B-CC 215/45R17 A01)K15)K18) e1*98/140030*17E 1055/945(1000) 5/110/65 Typ: J96/KOMBI ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 125 Opel Vectra-B-Caravan 205/45R17 A02) bis A10) 215/45R17 A01)K15)K18) e1*98/140044*13E 1055/1025(1080) 5/110/65 RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: T98 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 147 Astra-G-CC (5-Loch) 205/45R17 A02) bis A10) E04)E47) 215/40R17 A01)K15)K43) e1*98/14*0086*23E 1035/820 (895) 5/110/65 Typ: T98/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 147 Astra-G-Caravan (5-Loch) 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 A01)K15) e1*98/14*0087*22E 1035/895 (970) 5/110/65 Typ: T98/NB ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 108 Opel Astra-G 205/45R17 A02) bis A10) (Stufenheck 4-türig, 5-Loch) 215/40R17 A01)K15)K43) e1*98/14*0101*19E 1035/820 (895) 5/110/65 Typ: T98/Monocab ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 147 Zafira-A 205/45R17 A01) bis A10) K03)K49) 215/40R17 G01)K04)K50) 215/45R17 K04)K50) e1*98/14*0110*18E 1075/1055 (1130) 5/110/65 Typ: T98/Monocab/CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 Zafira-A-CNG 215/45R17 A01) bis A10) K03)K04)K49)K50) e1*98/14*0200*06E 960/1165 (1230) 5/110/65 RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: T98C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 Astra-G-Coupe, 205/45R17 A02) bis A10) Astra-G-Cabrio 215/40R17 A01)K15)K43) E1*98/14*0132*15E 1040/845(905) 5/110/65 Typ: T98/Z16XE ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0209*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 Astra-G Dual Fuel 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 A01)K15)K43) e11*2001/116*0209*01E 875/885 (960) 5/110/65 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): VECTRA/CAR e1*2001/116*0214*.. VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. Z-C e1*2001/116*0290*.. Z-C/S e1*2001/116*0291*.. Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. Z02/Z18XE e11*2001/116*0214*.. Z02/Z18XE e11*2001/116*0235*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 206 Opel Vectra C, Vectra C 205/50R17 A02) bis A10) Station Wagon, Signum N215) 205/50R17 M+S W215) 205/55R17 G03)N215) 205/55R17 M+S G03)W215) 215/50R17 GAR)N225) 215/50R17 M+S GAR)W225) 225/45R17 RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: Corsa-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 Corsa C (5-Loch) 195/40R17 A01) bis A10) K54)K55) 205/40R17 G01)K60) e1*98/14*0148*12E 900/760(805) 5/110/65 Typ: X01Monocab ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 ; 92 Meriva-A (5-Loch ) 205/40R17 A01) bis A10) K03)K04)K67) 205/45R17 215/40R17 132 Meriva-A OPC 205/45R17 215/40R17 e1*2001/116*0215*17 1065/950(975) 5/110/65 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H e1*2001/116*0261*.. A-H/SW e1*2001/116*0293*.. A-H/NB e1*2001/116*0454*.. A-H/NB e1*2007/46*0340*.. A-H/SW e1*2007/46*0341*.. A-H e1*2007/46*0344*.. A-H/Van e1*2007/46*0576*.. A-H e11*2001/116*0246*.. A-H e11*2001/116*0247*.. A-H/C e4*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 147 Opel Astra 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine 3- u. 5-türig, A93) Kombi, Cabrio; 5-Loch) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H/C e4*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 177 Opel Astra OPC 205/45R17 M+S A02) bis A10) A93) 205/50R17 M+S 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*.. A-H/Monocab-CNG e1*2001/116*0378*.. A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*.. A-H/Monocab/V e1*2007/46*0595*.. GMIG e50*2001/116*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 147 Opel Zafira 205/50R17 A02) bis A10) (ohne OPC) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*.. A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 177 Opel Zafira OPC 205/50R17 M+S A02) bis A10) 225/45R17 RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 96 Opel Corsa D 195/45R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 185/..) 205/45R17 215/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 141 Opel Corsa D 195/45R17 M+S A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/..) 205/45R17 M+S 215/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Opel Corsa D OPC 205/45R17 M+S A02) bis A10) (Nürburgring Edition) EF0) 215/40R17 M+S 215/45R17 M+S A01)G01) RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 152 Opel Corsa E 195/45R17 A02) bis A10) A93a)N205) 195/45R17 M+S A93a) 205/45R17 215/40R17 215/45R17 A01)K13)K22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Opel Adam S 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 215/40R17 A93a) 215/45R17 A01) K19)K87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Opel Adam Rocks S 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 215/40R17 A93a) 215/45R17 A01) K19)K87) RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D Monocab B e4*2007/46*0165*.. S-D Monocab B/V e4*2007/46*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 103 Opel Meriva 205/45R17 A02) bis A10) A93)T88) 205/50R17 215/45R17 A93a) 225/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E47) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als (Sommer-) Bereifungsgröße nur 215/40R17 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante komplett zu kürzen, - die Befestigungsmuttern der Kunststoffverbreiterung sind auf eine Resthöhe von 3 mm und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen, - der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden, - die ins Radhaus ragende Blechkante der Tür ist ab der Hinterkante auf einer Länge von ca. 70 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen. Die aufgesteckte Kunststoffkante ist entsprechend nachzuarbeiten. K50) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von der hinteren Türkante bis ca. 70 mm nach vorne aufzuweiten. K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen. K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. K60) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers sind ab der Stoßfängeroberkante ca. 160 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Kunststoffverbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen, - die Radhausblechkanten des Radausschnitts (hinter den Kunststoffverbreiterungsschalen) sind um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten, - das Radhaus ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten. K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den Schraubenkopf) zu kürzen, - die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach außen zu treiben, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke). RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten, - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 27b mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.02.2017 RA-000724-F0-104-27b~OP-5-110-65-ET40_56R7705.docx