Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO Nr. : RA-000724-P0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 1/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R7705.060 Radausführungskennz.: 56R7705.060 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 110 mm Lochzahl: 5 §22 48935*15 Mittenlochdurchmesser: 65,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 755 kg Reifenabrollumfang: 2260 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS5X3056 110 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS5X3056 120 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO Nr. : RA-000724-P0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 2/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Opel Adam S 195/45R17 A02) bis A10) A93) BF1) 205/45R17 215/40R17 A93a) 215/45R17 A01) K19) K87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise §22 48935*15 (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Opel Adam Rocks S 195/45R17 A02) bis A10) A93) BF1) 205/45R17 215/40R17 A93a) 215/45R17 A01) K19) K87) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO Nr. : RA-000724-P0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 3/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H e1*2001/116*0261*.. A-H e1*2007/46*0344*.. A-H e11*2001/116*0246*.. A-H e11*2001/116*0247*.. A-H/C e4*2001/116*0094*.. A-H/NB e1*2001/116*0454*.. A-H/NB e1*2007/46*0340*.. A-H/SW e1*2001/116*0293*.. A-H/SW e1*2007/46*0341*.. A-H/VAN e1*2007/46*0576*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 147 Opel Astra 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine 3- u. 5-türig, A93) BF2) Kombi, Cabrio; 5-Loch) 205/50R17 §22 48935*15 215/45R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H/C e4*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 177 Opel Astra OPC 205/45R17 M+S A02) bis A10) A93) BF2) 205/50R17 M+S 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 96 Opel Corsa D 195/45R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF2) kleinsten Serienreifen 205/45R17 185/..) 215/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO Nr. : RA-000724-P0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 4/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 141 Opel Corsa D 195/45R17 M+S A02) bis A10) (Ausführungen mit BF2) kleinsten Serienreifen 205/45R17 M+S 195/..) 215/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 Opel Corsa D OPC 205/45R17 M+S A02) bis A10) (Nürburgring Edition) BF1) EF0) 215/40R17 M+S §22 48935*15 215/45R17 M+S A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 152 Opel Corsa E 195/45R17 A02) bis A10) A93a) N205) BF1) 195/45R17 M+S A93a) 205/45R17 215/40R17 215/45R17 A01) K13) K22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X01MONOCAB e1*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 132 Opel Meriva 205/45R17 A01) bis A10) BF1) K04) K67) 215/40R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO Nr. : RA-000724-P0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 5/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D MONOCAB B e4*2007/46*0165*.. S-D MONOCAB B/V e4*2007/46*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 103 Opel Meriva 205/45R17 A02) bis A10) A93) T88) BF2) 205/50R17 215/45R17 A93a) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): VECTRA/CAR e1*2001/116*0214*.. VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. §22 48935*15 VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. Z02/Z18XE e11*2001/116*0214*.. Z02/Z18XE e11*2001/116*0235*.. Z-C e1*2001/116*0290*.. Z-C/S e1*2001/116*0291*.. Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 206 Opel Vectra C, Vectra 195/55R17 A02) bis A10) C Station Wagon, A93) GAR) N205) BF1) Signum 195/55R17 M+S A93) GAR) W205) 205/50R17 N215) 205/50R17 M+S W215) 205/55R17 G03) N215) 205/55R17 M+S G03) W215) 215/50R17 GAR) N225) 215/50R17 M+S GAR) W225) 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO Nr. : RA-000724-P0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 6/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*.. A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*.. A-H/MONOCAB/V e1*2007/46*0595*.. A-H/MONOCAB-CNG e1*2001/116*0378*.. GMIG e50*2001/116*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 147 Opel Zafira 205/50R17 A02) bis A10) (ohne OPC) BF1) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*.. A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*.. §22 48935*15 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 177 Opel Zafira OPC 205/50R17 M+S A02) bis A10) BF1) 225/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO Nr. : RA-000724-P0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 7/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach §22 48935*15 Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3056 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZPS5X3056 Anzugsmoment: 120 Nm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO Nr. : RA-000724-P0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 8/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 48935*15 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den Schraubenkopf) zu kürzen, • die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach außen zu treiben, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke). K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten, • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO Nr. : RA-000724-P0-104 Anlage-Nr. : 27b Seite : 9/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der §22 48935*15 Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 27b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024