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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-N0-104
Anlage-Nr. :                38c
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    56R7705
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R7705.672
Radausführungskennz.:                                    56R7705.672
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    57,06 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        755 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50799     170 Nm
                Schaftlänge 35 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-N0-104
Anlage-Nr. :                38c
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS                           e1*2001/116*0036*.., e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150      Seat Alhambra          205/50R17                                A01) bis A10)
                                       K04) K49) N215) T93)                     BF1) K03)

                                         215/45R17
                                         T91)

                                         215/50R17
                                         G6L) K04) K23) K66)

                                         225/45R17
                                         K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                            e1*2007/46*0402*..
7N                            e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      Seat Alhambra          205/50R17                               A02) bis A10)
                                       A93) N215) T93)                         BF2)

                                         205/55R17
                                         A93) N215)

                                         215/50R17
                                         A93)

                                         215/55R17
                                         A93a) G7K)

                                         225/50R17
                                         A93a)

                                         235/50R17
                                         A01) G7K) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                               e9*2001/116*0050*..
5PN                              e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     205/50R17                            A01) bis A10)
                Toledo                    K01) N215)                           BF3)
                (außer Freetrack)
                                          205/50R17 M+S
                                          K01)

                                         215/45R17
                                         K03) N225)

                                         225/45R17
                                         K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-N0-104
Anlage-Nr. :                38c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                            e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Seat Ateca              215/55R17                         A02) bis A10)
                (Ausführung mit         A93) N225)                        BF2)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)          215/55R17 M+S
                                        A93)

                                        225/50R17
                                        N235)

                                        225/50R17 M+S

                                        225/55R17
                                        N235)

                                        225/55R17 M+S

                                        235/50R17
                                        A01) K01) K04)

                                        245/50R17
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                            e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      Seat Ateca              215/55R17                         A02) bis A10)
                (Ausführung ohne        A93)                              BF2)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)          225/50R17
                                        A01) K01) K04)

                                        225/55R17
                                        A01) G01) K01) K04)

                                        235/50R17
                                        A01) K01) K04)

                                        245/50R17
                                        A01) G01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-N0-104
Anlage-Nr. :                38c
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                              e9*2001/116*0072*..
3RN                             e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST        205/50R17                              A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit                                           A93) BF3)
                kleinster Serienbereifung 215/45R17
                195/.. oder 205/..)
                                          225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         205/50R17           225/45R17           A02) bis A10)
                                         A93)                                    BF3) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                205/50R17                               A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        K01)                                    BF3)
                kleinster
                Sommerbereifung          215/45R17
                195/.. oder 205/..)      A93) K03)

                                         225/45R17
                                         K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                            e9*2001/116*0052*..
1PN                           e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon               225/45R17                                A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                                BF3) EF0) K01) K04)
                kleinster               225/45R17 M+S
                Sommerbereifung 225/..)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                  205/45R17                             A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; A93)                                   BF3) E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-             205/50R17
                Hinterachse)
                                           215/45R17
                                           A93)

                                         225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-N0-104
Anlage-Nr. :                38c
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221      Seat Leon                  205/45R17                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; A93) N215)                         BF3) E62) EB1) EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                           N215)

                                         215/45R17
                                         A93) N225)

                                         225/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                             e9*2007/46*3167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Seat Leon, Leon         195/50R17                            A02) bis A10)
                Sportstourer            A93) N205)                           BF2) E61)
                (Ausführungen mit
                Verbundlenker-          195/55R17
                Hinterachse)            G1C) N205)

                                         205/45R17
                                         A93) N215)

                                         205/50R17
                                         N215)

                                         215/45R17
                                         A93) N225)

                                         215/50R17
                                         A01) G1C) K04) N225)

                                         225/45R17
                                         A01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                             e9*2007/46*3167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Seat Leon, Leon         225/45R17                            A01) bis A10)
                Sportstourer                                                 A11) BF2) E62) EF0) K04)
                (Ausführungen mit
                Mehrlenker-
                Hinterachse)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                             e9*2007/46*3167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 228     Seat Leon Cupra,        225/45R17                            A02) bis A10)
                Cupra Sportstourer                                           A11) BF2) EB1) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-N0-104
Anlage-Nr. :                38c
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                            e9*2007/46*6666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180     Seat Tarraco           215/65R17                         A02) bis A10)
                (ohne                  A93) N225)                        A11) BF2)
                Radhausverbreiterung)
                                       225/60R17
                                       A93) N235)

                                       225/65R17
                                       A93) N235)

                                       235/60R17
                                       A93)

                                       245/55R17
                                       A93)

                                       245/60R17

                                       255/55R17
                                       A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                            e9*2007/46*6666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180     Seat Tarraco           215/65R17                         A02) bis A10)
                (mit                   A93) N225)                        A11) BF2) E64)
                Radhausverbreiterung)
                                       225/60R17
                                       A93) N235)

                                       225/65R17
                                       A93) N235)

                                       235/60R17
                                       A93)

                                       245/55R17
                                       A93)

                                       245/60R17

                                       255/55R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-N0-104
Anlage-Nr. :                38c
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-N0-104
Anlage-Nr. :                38c
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50799
       Anzugsmoment: 170 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit
       der Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo A5440101 mit belüfteter und gelochter
          Scheibe Ø370x32 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-N0-104
Anlage-Nr. :                38c
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


G7K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K49)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett
       - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit
       einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
       Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-N0-104
Anlage-Nr. :                38c
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 38c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 03.02.2023