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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R7705
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         56R7705.388
               Radausführungskennz.:                                  56R7705.388
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 48935*15




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      755 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           ZPM5X2125 120 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                110 Nm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                              110 Nm
                               Schaftlänge 22,5 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                             120 Nm
                               Schaftlänge 23 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3056 120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF6       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                               120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               V37                              e13*2007/46*1378*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125             Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/55R17                         A02) bis A10)
                               Q50 Hybrid                                                      A11) B28) BF1) EF0)
                               (2WD + 4WD)                   235/50R17

                                                          245/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ME0M                          e11*2007/46*1340*..
               ME0M                          e5*2007/46*1028*..
               ME0N                          e11*2007/46*1339*..
               ME0N                          e5*2007/46*1035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Nissan e-NV200         215/45R17                                A02) bis A10)
§22 48935*15




                                                                                               BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                           e11*2007/46*0132*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 157     Nissan Juke           205/55R17                                 A02) bis A10)
                               (Allrad)              A93) N215)                                BF2)

                                                          215/50R17
                                                          A93)

                                                          215/55R17
                                                          A93)

                                                          225/50R17
                                                          A01) A93) K03)

                                                          235/50R17
                                                          A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                             e11*2007/46*0132*..
               F15                             e3*2007/46*0162*..
               F15                             e5*2007/46*1031*..
               F15-LPG                         e3*2007/46*0225*..
               F15M                            e3*2007/46*0257*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17                         A02) bis A10)
                               Bifuel                   A93) N215)                        BF2) E19)
                               (Frontantrieb)
                                                        205/55R17 M+S
                                                        A93)

                                                        215/50R17
                                                        A93)

                                                        215/55R17
                                                        A93)
§22 48935*15




                                                        225/50R17
                                                        A01) A93) K03)

                                                        235/50R17
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE0                           e11*2007/46*0230*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Nissan Leaf           205/45R17                            A02) bis A10)
                                                     A01) A93) G01)                       BF2)

                                                        205/50R17

                                                        215/45R17
                                                        A01) A93) G01)

                                                        215/50R17

                                                        225/45R17
                                                        A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1                              e9*2007/46*6537*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90              Nissan Leaf               205/45R17                         A02) bis A10)
                               (mit Batterie 40kWh,      A01) A93) G01)                    BF2)
                               62kWh)
                                                         205/50R17

                                                        215/45R17
                                                        A01) A93) G01)

                                                        215/50R17

                                                        225/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C13                           e9*2007/46*3086*..
§22 48935*15




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Nissan Pulsar          205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
                                                        215/45R17
                                                        A93a)

                                                        225/45R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               J10                            e11*2001/116*0295*..
               J10                            e3*2007/46*0067*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               76 bis 110      Nissan Qashqai,         215/60R17                           A02) bis A10)
                               Qashqai+2               A98a)                               BF2)

                                                        225/55R17
                                                        A93)

                                                        235/55R17

                                                        245/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               J11                              e11*2007/46*0963*..
               J11                              e5*2007/46*1029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 120      Nissan Qashqai            215/55R17                         A02) bis A10)
                               (Frontantrieb + Allrad)   A93a)                             BF3)

                                                        215/60R17
                                                        ECE)

                                                        225/55R17

                                                        235/50R17

                                                        235/55R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 48935*15




               J12                            e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 116     Nissan Qashqai          215/65R17                           A02) bis A10)
                               (Fahrzeugausführungen A93a) ECE)                            BF4) E60)
                               mit Verbundlenker-
                               Hinterachse; 2WD)       225/60R17
                                                       A93a)

                                                        225/65R17

                                                        235/60R17

                                                        245/55R17

                                                        255/55R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               J12                             e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 116     Nissan Qashqai           215/65R17                          A02) bis A10)
                               (Fahrzeugausführungen A93a) ECE)                            A11) BF4) EF0)
                               mit Mehrlenker-
                               Hinterachse; 2WD &       225/60R17
                               4WD)                     A93a)

                                                        225/65R17

                                                        235/60R17

                                                        245/55R17

                                                        255/55R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               NFK                               e2*2018/858*00024*..
               NFK                               e2*2018/858*00025*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 96       Nissan Townstar            195/55R17                         A02) bis A10)
                               (inkl. Elektro-Fz.)        A93) N205) T92)                   BF5) ER1)

                                                        205/50R17
                                                        A93) T93)

                                                        205/55R17
                                                        A93a) T95)

                                                        215/45R17
                                                        A93) G05) T91)

                                                        215/50R17
                                                        A93) T95)
§22 48935*15




                                                        225/45R17
                                                        A93) T94)

                                                        225/50R17
                                                        A93a) T98)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               104 bis 127     Nissan X-Trail          215/60R17                            A02) bis A10)
                               (bis EG-Genehmigungs- A93)                                   BF2)
                               Nr.:
                               e1*2001/116*0432*05)    225/55R17
                                                       A93)

                                                        235/55R17

                                                        245/50R17

                                                        255/50R17
                                                        A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Nissan X-Trail          225/60R17                         A02) bis A10)
                               (ab EG-Genehmigungs- ECE)                                 BF2)
                               Nr.:
                               e1*2001/116*0432*06)    235/55R17

                                                       245/55R17

                                                       255/50R17
                                                       A01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T32                            e13*2007/46*1456*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 48935*15




               96 bis 130      Nissan X-Trail         225/65R17                          A02) bis A10)
                               (Serie 225/65R17 ww.   A93)                               BF6) EF0)
                               225/55R19)
                                                      235/60R17
                                                      A93)

                                                       235/65R17
                                                       G0F)

                                                       245/60R17


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 48935*15




                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B28)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
                      • belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZPM5X2125
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 22,5 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
§22 48935*15




                      Zubehörkit: ZPS5X3056
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1510 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 48935*15




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                32a
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705



               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 32a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024
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