Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7705.08 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø82 Ø71.5 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Chrysler Corporation (USA) bzw. DaimlerChrysler (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment GS, RG, LR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50810 120 Nm M12x1,5 KK, KJ Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ½ Zoll ZP50843 130 Nm RA-000724-C0-104-08~CH-5-114_3-71_5-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: GS ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0027*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 131 Voyager, 225/55R17 A01) bis A10) Grand Voyager K35)S01) e11*93/81*0027*08E 1295/1405 5/114,3/71,5 Typ: LR ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 149 bis 187 300 M 225/55R17 A02) bis A10) S01) e11*93/81*0056*07E 1225/1000 5/114,3/71,5 Typ: RG ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 128 Chrysler Voyager, 225/55R17 A02) bis A10) Chrysler Grand Voyager S01) 245/50R17 A01)K03)K04) e11*98/14*0139*09 1360/1410 5/114,3/71,5 Typ: KJ ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 155 Jeep Cherokee 235/65R17 A02) bis A10) S01) e4*98/14*0058*09E 1247/1429 5/114,3/71,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KJ e4*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 191 Chrysler Dodge Nitro 235/60R17 A02) bis A10) S06) 235/65R17 245/60R17 255/60R17 RA-000724-C0-104-08~CH-5-114_3-71_5-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KK e4*2001/116*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 151 Chrysler Jeep Cherokee 235/60R17 A02) bis A10) A94) S06) 235/65R17 A94) 245/60R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000724-C0-104-08~CH-5-114_3-71_5-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-C0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4/4 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K35) Im vorderen linken Radhaus ist der Kunststoffinnenkotflügel (Motorspritzschutz) vor der Vorderachse im unteren Bereich auszuschneiden. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen. - Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 08.03.2013 RA-000724-C0-104-08~CH-5-114_3-71_5-ET40_56R7705.docx