Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7705.08 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CM, DM, EL, ELH, FD, FDH, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm FDHG, FO, FS, GDH, GK, JC, M12x1,5 JM, JMG, LM, NF, SM, TG, VF, XG Typ: FO ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 127 Trajet 225/50R17 A02) bis A10) e11*98/14*0130*08E min1280/1310max 1330/1330 5/114,3/67 RA-000724-A0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: SM ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0162*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 107 Santa Fe (2WD) 215/60R17 A02) bis A10) 225/60R17 225/65R17 235/55R17 83 bis 127 Santa Fe (4WD) 225/60R17 225/65R17 235/55R17 A01)G01) e11*98/14*0162*12E 1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD 5/114,3/67 Typ: GK ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 123 Coupe 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e11*98/14*0186*07E 1000/860 5/114,3/67 Typ: XG ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 145 XG250, XG300, XG350 205/50R17 A02) bis A10) (ab e11*98/14*0109*05) A01)K41) 215/50R17 A01)K41) 225/45R17 e11*98/14*0109*06E 1230/1095 5/114,3/67 RA-000724-A0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e4*2001/116*0087*.. JMG e11*2001/116*0355*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Hyundai Tucson 215/55R17 A02) bis A10) A01)A93)K03) 215/60R17 A01)A93)K03) 225/55R17 A01)A93)K03) 235/50R17 A01)A93)K01)K04) 235/55R17 A01)K01)K04) 245/50R17 A01)K01)K04) 255/50R17 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NF e11*2001/116*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 184 Hyundai Sonata 215/50R17 A02) bis A10) A93) 215/55R17 225/50R17 A01)K03) 235/50R17 A01)K01)K15)K21) RA-000724-A0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TG e4*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 191 Hyundai Grandeur 225/55R17 A02) bis A10) A93) 235/55R17 245/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CM e11*2001/116*0270*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Hyundai Santa Fe 235/65R17 A02) bis A10) A93) 245/60R17 255/60R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FD e11*2001/116*0313*.. FDH e11*2001/116*0343*.. FDH e11*2007/46*0225*.. FDHG e11*2001/116*0361*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K04) 215/45R17 225/45R17 A01)K03)K04) RA-000724-A0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EL e11*2007/46*0104*.. ELH e11*2007/46*0192*.. LM e11*2007/46*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Hyundai IX35 215/60R17 A02) bis A10) A01)K01) 215/65R17 A01)K01) 225/55R17 A01)K01) 225/60R17 A01)K01) 235/55R17 A01)K01)K04) 235/60R17 A01)K01)K04)K52) 245/50R17 A01)K01)K02) 245/55R17 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JC e4*2007/46*0207*.. JC e4*2007/46*0223*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 94 Hyundai IX20 205/45R17 A02) bis A10) A01)A93a)K03) 205/50R17 A01)K01)K04) 215/45R17 A01)K01)K04) 225/45R17 A01)K01)K04) RA-000724-A0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): VF e4*2007/46*0263*.. VF e4*2007/46*0264*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 Hyundai I40 205/55R17 A02) bis A10) (Kombi) EF0) 215/50R17 225/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FS e11*2007/46*0194*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 bis 103 Hyundai Veloster 215/45R17 A02) bis A10) A93) 225/45R17 A01)A93a)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GDH e11*2007/46*0337*.. GDH e11*2007/46*0338*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Hyundai i30, i30CW 205/50R17 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi) A01)K04)K25)K58) 215/45R17 225/45R17 A01)K04)K25)K58) RA-000724-A0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM e11*2007/46*0633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Hyundai Santa Fe 235/65R17 A02) bis A10) A94) EF0) 245/60R17 A94) 255/60R17 A94) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000724-A0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000724-A0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach oben zu formen, - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren Befestigungspunktes zu kürzen, - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht: Türsicken). K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu- schneiden, - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000724-A0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 08.03.2013 RA-000724-A0-104-07c~HY-5-114_3-67-ET40_56R7705.docx