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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                 56R7705
Art des Sonderrades:                                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                           RONAL
Radausführung:                                                        56R7705.08
Radgröße:                                                               7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                                  82,0 mm
Zentrierart:                                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                        7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                        755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
CM, DM, EL, ELH, FD, FDH,    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                ZP50846 110 Nm
FDHG, FO, FS, GDH, GK, JC, M12x1,5
JM, JMG, LM, NF, SM, TG, VF,
XG

Typ:                         FO
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 127   Trajet                   225/50R17                                         A02) bis A10)


e11*98/14*0130*08E   min1280/1310max 1330/1330                                           5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ:                         SM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 107   Santa Fe (2WD)           215/60R17                         A02) bis A10)

                                                     225/60R17

                                                     225/65R17

                                                     235/55R17
 83 bis 127          Santa Fe (4WD)                  225/60R17

                                                     225/65R17

                                                     235/55R17
                                                     A01)G01)
e11*98/14*0162*12E   1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD                       5/114,3/67



Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Coupe                   205/50R17                         A02) bis A10)

                                                     215/45R17

                                                     225/45R17
e11*98/14*0186*07E   1000/860                                            5/114,3/67



Typ:                          XG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 145  XG250, XG300, XG350       205/50R17                        A02) bis A10)
              (ab e11*98/14*0109*05)    A01)K41)

                                                     215/50R17
                                                     A01)K41)

                                                     225/45R17
e11*98/14*0109*06E   1230/1095                                           5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e4*2001/116*0087*..
JMG                            e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          215/55R17                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K03)

                                         215/60R17
                                         A01)A93)K03)

                                         225/55R17
                                         A01)A93)K03)

                                         235/50R17
                                         A01)A93)K01)K04)

                                         235/55R17
                                         A01)K01)K04)

                                         245/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R17
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          215/50R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         215/55R17

                                         225/50R17
                                         A01)K03)

                                         235/50R17
                                         A01)K01)K15)K21)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                             e4*2001/116*0099*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Hyundai Grandeur        225/55R17                           A02) bis A10)
                                        A93)

                                          235/55R17

                                          245/50R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                              e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe         235/65R17                          A02) bis A10)
                                         A93)

                                          245/60R17

                                          255/60R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                               e11*2001/116*0313*..
FDH                              e11*2001/116*0343*..
FDH                              e11*2007/46*0225*..
FDHG                             e11*2001/116*0361*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW        205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)        A01)K04)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            215/60R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)

                                         215/65R17
                                         A01)K01)

                                         225/55R17
                                         A01)K01)

                                         225/60R17
                                         A01)K01)

                                         235/55R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/60R17
                                         A01)K01)K04)K52)

                                         245/50R17
                                         A01)K01)K02)

                                         245/55R17
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                             e4*2007/46*0207*..
JC                             e4*2007/46*0223*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20            205/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K03)

                                         205/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     6 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40             205/55R17                              A02) bis A10)
                (Kombi)                                                        EF0)
                                        215/50R17

                                            225/50R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FS                               e11*2007/46*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 103      Hyundai Veloster          215/45R17                            A02) bis A10)
                                          A93)

                                            225/45R17
                                            A01)A93a)K28)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                 e11*2007/46*0337*..
GDH                                 e11*2007/46*0338*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Hyundai i30, i30CW           205/50R17                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi)    A01)K04)K25)K58)

                                            215/45R17

                                            225/45R17
                                            A01)K04)K25)K58)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     7 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                              e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe         235/65R17                         A02) bis A10)
                                         A94)                              EF0)

                                          245/60R17
                                          A94)

                                          255/60R17
                                          A94)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     8 / 10                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     9 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
        Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
        umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
     - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
        nach oben zu formen,
     - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
        Befestigungspunktes zu kürzen,
     - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
        Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
        Türsicken).

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
         10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
         schneiden,
     - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
        45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.


Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.03.2013




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