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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R7705
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           56R7705.08
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AM, AMG, ED, EDI, EDG, FG,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 120 Nm
JD, GE, JE, JES, JESG, LD,       M12x1,5
YN, YNS, SL, SLS, TF
XM, XMG                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50846 140 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                                e4*2001/116*0089*..
JES                               e4*2001/116*0120*..
JESG                              e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage                215/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterungen, A93)N225)
                Fahrzeugbreite 1840 mm)
                                            225/55R17
                                            A93)N235)

                                           235/50R17
                                           A93)

                                           235/55R17

                                           245/50R17

                                           255/50R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                               e4*2001/116*0089*..
JES                              e4*2001/116*0120*..
JESG                             e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage              215/60R17                           A02) bis A10)
                (ohne                     A01)A93)K03)N225)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm) 225/55R17
                                          A01)A93)K03)N235)

                                           235/50R17
                                           A01)A93)K01)K04)

                                           235/55R17
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R17
                                           A01)K01)K04)

                                           255/50R17
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ:                          GE
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 142  Magentis, Optima, MG     215/50R17                                  A02) bis A10)

e4*2001/116*0100*13   1135/1040(0)                                                5/114.3/67



Typ:                           FG
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 106   Kia Carens, Kia UN        205/55R17                                 A02) bis A10)

                                                215/50R17

                                                225/50R17

e4*2001/116*0114*10   1220/1180(0)                                                5/114.3/67



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                                   e4*2001/116*0121*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105            Kia Pro Ceed            205/50R17                           A02) bis A10)
                      (3-türer)               A01)K04)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                A01)K03)K04)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                                     e4*2001/116*0121*..
ED                                     e4*2007/46*0132*..
EDG                                    e11*2001/116*0339*..
EDI                                    e13*2007/46*1091*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105            Kia Ceed, Ceed SW         205/50R17                         A02) bis A10)
                      (5-türer, Kombi)          A01)K04)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
                                                A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                                e4*2001/116*0139*..
AM                                e4*2007/46*0133*..
AMG                               e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul                     205/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten N215)
                Serienreifen in 15 Zoll oder
                16 Zoll)                     215/50R17
                                             A01)G03)K51)N225)

                                            225/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                             e11*2001/116*0358*..
XM                             e11*2007/46*0141*..
XMG                            e13*2007/46*1098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Kia Sorento             235/60R17                              A02) bis A10)
                                        A93)

                                            235/65R17

                                            245/60R17

                                            255/55R17

                                            255/60R17




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                             e4*2007/46*0130*..
YN                             e4*2007/46*0131*..
YNS                            e4*2007/46*0261*..
YNS                            e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga               205/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K03)

                                         205/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                             e11*2007/46*0166*..
SLS                            e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage            215/60R17                         A02) bis A10)

                                         215/65R17

                                         225/60R17

                                         235/55R17

                                         235/60R17

                                         245/55R17
                                         A01)K03)

                                         255/50R17
                                         A01)K01)

                                         255/55R17
                                         A01)K01)K58)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7d
Seite :                     6 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LD                             e4*2001/116*0075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196     Kia Opirus              225/55R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)N235)

                                         235/50R17
                                         A01)K03)

                                         235/55R17
                                         A01)G0H)K03)K33)K39)

                                         245/50R17
                                         A01)K01)K33)K38)K39)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                             e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima              205/55R17                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         215/50R17
                                         A01)A93a)K04)

                                         215/55R17
                                         A01)K04)

                                         225/50R17
                                         A01)K03)K04)

                                         235/50R17
                                         A01)K01)K04)K25)K62)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                             e4*2007/46*0496*..
JD                             e4*2007/46*0497*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Kia Ceed                205/45R17                         A02) bis A10)
                (5türig)                A01)K01)                          B25)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K04)K62)K63)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7d
Seite :                     7 / 10                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B25) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit mechanischer Parkbremse an Achse 2.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an
     den Auspufftopf anzulegen.

K39) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 50 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante
       zu klemmen oder auszuschneiden.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
         zu kürzen,
     - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
     Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                7d
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 7d mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.03.2013




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