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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      56R7705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                             56R7705.08
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                             755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50880 110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F2, M12x1,5
HE15U(a), M2, R1, R3, S1, T25,
T27, V2, V3, XA3(A), XE1,
XE2(a), XW4(a)
A2                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50880 120 Nm
                               M12x1,5

Typ:                         S1
ABE / EG-Genehmigung:        G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Lexus GS300             225/45R17                              A02)bisA10)

                                        225/50R17
e6*93/81*0010*00E   1055/1210                                                5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ:                         F2
ABE / EG-Genehmigung:        G934; e6*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 194 bis 209  Lexus LS400             225/50R17                                        A02)bisA10)

                                               225/55R17
e6*93/81*0001*03E       1075/1200                                                      5/114,3/60



Typ:                         V2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 140   Toyota Camry             205/50R17                                       A01)bisA10)
                                                                                       K40)
                                               225/45R17

e6*93/81*0029*05        1130/1130                                                      5/114,3/60



Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200,             215/45R17                                       A02) bis A10)
              Lexus IS300
                                       225/45R17

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                       V00)
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                                      5/114,3/60



Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            225/50R17                                       A02) bis A10)

e6*98/14*0069*07E       bis NT03: 1250/1340                                            5/114,3/60
                        ab NT04:1250/1380



Typ:                             A2
ABE / EG-Genehmigung:            e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota RAV4                  225/55R17                                   A02) bis A10)
              (Fahrzeuge mit und ohne
              Kotflügelverbreiterungen)
e6*2001/116*0070*05E    920/1010 – 1020/1040                                           5/114,3/60




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Nr. :                       RA-000724-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                                  A02) bis A10)

                                                 225/45R17
e6*98/14*0083*05       1230/1230                                                   5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             215/55R17                                   A02) bis A10)

                                                 225/50R17
                                                 A01)K15)K18)K21)
e6*2001/116*0085*04E   1200/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100             Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)

                                                 215/45R17

                                                 215/50R17
                                                 G8T)

                                                 225/45R17




Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
130                    Toyota Corolla Verso      215/45R17                         A02) bis A10)

                                                 215/50R17

                                                 225/45R17




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Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 130  Toyota Avensis            215/45R17                                    A02) bis A10)
              (ab EG-Genehmigungs-Nr. :
              e11*2001/116*0196*04)     225/45R17
                                        A01)K65)
e11*2001/116*0196*09E   1070/1035(0)                                                 5/114,3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                                  e11*2001/116*0206*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153             Lexus IS                 205/50R17                           A02) bis A10)
                        (Stufenheck, Cabrio)                                         EF0)
                                                 215/45R17

                                                   225/45R17




Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                                   e6*2001/116*0105*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130             Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                        (ohne Serienverbreiterung) A93)N225)                         EF0)

                                                   225/60R17
                                                   A93)

                                                   225/65R17

                                                   235/60R17
                                                   A93)

                                                   245/55R17
                                                   A01)A93)K01)

                                                   255/55R17
                                                   A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     5 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)N225)                          EF0)

                                           225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17
                                           A93)

                                           245/55R17
                                           A93)

                                           255/55R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                        e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                       e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                    e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                      e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                       e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris            195/45R17                            A02) bis A10)
                                        A93)G7G)N205)T85)                    E58)

                                           205/45R17
                                           A93)N215)

                                           205/50R17
                                           G7F)N215)

                                           215/45R17
                                           A93)

                                           225/45R17
                                           G7F)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     6 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                          e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                         e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                          e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Auris               205/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation, nur mit    A93)N215)                         E59)
                Verbundlenkerachse)
                                           205/50R17
                                           G7F)N215)

                                           215/45R17
                                           N225)

                                           225/45R17
                                           G7F)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)G5V)N215)

                                           205/55R17
                                           N215)

                                           215/50R17
                                           A93)

                                           215/55R17

                                           225/45R17
                                           G5V)

                                           225/50R17

                                           235/50R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     7 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Verso            205/50R17                            A02) bis A10)
                                        A93)N215)

                                           205/55R17
                                           N215)

                                           215/50R17

                                           215/55R17

                                           225/45R17

                                           225/50R17

                                           235/50R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          205/50R17                         A02) bis A10)

                                           205/55R17
                                           A01)K25)K88)

                                           215/50R17
                                           A01)K25)K88)

                                           225/45R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     8 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
     215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.



RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     10 / 11                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
     Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus
     ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende
     Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.03.2013




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