Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R7705.08 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F2, M12x1,5 HE15U(a), M2, R1, R3, S1, T25, T27, V2, V3, XA3(A), XE1, XE2(a), XW4(a) A2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 120 Nm M12x1,5 Typ: S1 ABE / EG-Genehmigung: G468; e6*93/81*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 156 Lexus GS300 225/45R17 A02)bisA10) 225/50R17 e6*93/81*0010*00E 1055/1210 5/114,3/60 RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: F2 ABE / EG-Genehmigung: G934; e6*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 194 bis 209 Lexus LS400 225/50R17 A02)bisA10) 225/55R17 e6*93/81*0001*03E 1075/1200 5/114,3/60 Typ: V2 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 140 Toyota Camry 205/50R17 A01)bisA10) K40) 225/45R17 e6*93/81*0029*05 1130/1130 5/114,3/60 Typ: XE1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 157 Lexus IS200, 215/45R17 A02) bis A10) Lexus IS300 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60 Typ: R3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 115 Toyota Previa 225/50R17 A02) bis A10) e6*98/14*0069*07E bis NT03: 1250/1340 5/114,3/60 ab NT04:1250/1380 Typ: A2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota RAV4 225/55R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit und ohne Kotflügelverbreiterungen) e6*2001/116*0070*05E 920/1010 – 1020/1040 5/114,3/60 RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 215/50R17 A02) bis A10) 225/45R17 e6*98/14*0083*05 1230/1230 5/114,3/60 Typ: V3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 112 bis 137 Toyota Camry 215/55R17 A02) bis A10) 225/50R17 A01)K15)K18)K21) e6*2001/116*0085*04E 1200/1200 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 215/50R17 G8T) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Toyota Corolla Verso 215/45R17 A02) bis A10) 215/50R17 225/45R17 RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ: T25 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 215/45R17 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr. : e11*2001/116*0196*04) 225/45R17 A01)K65) e11*2001/116*0196*09E 1070/1035(0) 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 153 Lexus IS 205/50R17 A02) bis A10) (Stufenheck, Cabrio) EF0) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/65R17 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A93)N225) EF0) 225/60R17 A93) 225/65R17 235/60R17 A93) 245/55R17 A01)A93)K01) 255/55R17 A01)K01) RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(A) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/65R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93)N225) EF0) 225/60R17 A93) 225/65R17 235/60R17 A93) 245/55R17 A93) 255/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 195/45R17 A02) bis A10) A93)G7G)N205)T85) E58) 205/45R17 A93)N215) 205/50R17 G7F)N215) 215/45R17 A93) 225/45R17 G7F) RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 97 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10) (2. Generation, nur mit A93)N215) E59) Verbundlenkerachse) 205/50R17 G7F)N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 G7F) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)G5V)N215) 205/55R17 N215) 215/50R17 A93) 215/55R17 225/45R17 G5V) 225/50R17 235/50R17 RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Toyota Verso 205/50R17 A02) bis A10) A93)N215) 205/55R17 N215) 215/50R17 215/55R17 225/45R17 225/50R17 235/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XW4(a) e11*2007/46*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Toyota Prius Plus 205/50R17 A02) bis A10) 205/55R17 A01)K25)K88) 215/50R17 A01)K25)K88) 225/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16, 215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000724-A0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 08.03.2013 RA-000724-A0-104-04b~TO-5-114_3-60-ET40_56R7705.docx