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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     1/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       56R7705
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                               56R7705.08
Radgröße:                                                      7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         82,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                               755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
A32, A33, C23, C23W, F15,           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50853 110 Nm
J10, P12, S14, T30, T31, V10        M12x1,25


Typ:                           C23
ABE / EG-Genehmigung:          G201; e9*93/81*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 49 bis 93    Nissan Serena             225/45R17                             A02) bis A10)
              (Einzelradaufhängung an
              Achse 2)
e9*93/81*0013*00E   965/1300                                                  5/114,3/66,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                6a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ:                         C23W
ABE / EG-Genehmigung:        e9*95/54*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 93    Nissan Serena            225/45R17                          A02) bis A10)
                                                                          E46)


e9*95/54*0018*07E   965/1300                                              5/114,3/66,1



Typ:                          A32
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 142   Nissan Maxima QX         215/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01)L03)

                                         225/45R17
e1*93/81*0011*03E   1105/1020(1080)                                       5/114,3/66,1



Typ:                         S14
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147           Nissan 200 SX           215/50R17                          A02) bis A10)

                                         225/45R17
e1*93/81*0012*03E   890/965(1030)                                         5/114,3/66,1



Typ:                          A33
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 147   Nissan Maxima QX         215/50R17                         A02) bis A10)

                                         225/45R17

                                         225/50R17
                                         A01)L03)
e1*98/14*0136*04E   1090/1085                                             5/114,3/66



Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 100   Nissan Almera Tino        215/45R17                         A02) bis A10)

                                         225/45R17
                                         G15)
e9*98/14*0035*09    1085/960                                              5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                6a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           225/55R17                                A01) bis A10)
                                                                                L03)
                                              235/55R17
e1*98/14*0166*09E   1110/1165                                                   5/114,3/66



Typ:                            P12
ABE / EG-Genehmigung:           e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera              215/50R17                             A02) bis A10)
              (4-Türer, 5-Türer, Kombi)
                                          225/45R17
e11*98/14*0183*06   1110/1060(0)                                                5/114,3/66



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                                 e11*2001/116*0295*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110          Nissan Qashqai, Qashqai+2 215/60R17                         A02) bis A10)
                                              A98a)

                                              225/55R17
                                              A93)

                                              235/55R17

                                              245/50R17




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                                e1*2001/116*0432*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127         Nissan X-Trail            215/60R17                         A02) bis A10)
                    (bis EG-Genehmigungs-Nr.: A93)
                    e1*2001/116*0432*05)
                                              225/55R17
                                              A93)

                                              235/55R17

                                              245/50R17

                                              255/50R17
                                              A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                6a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail           225/60R17                         A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*06)     235/55R17

                                          245/55R17

                                          255/50R17
                                          A01)K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Nissan Juke             205/55R17                          A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          A93)N215)                          E19)

                                          205/55R17 M+S
                                          A93)

                                          215/50R17
                                          A93)

                                          215/55R17
                                          A93)

                                          225/50R17
                                          A01)A93)K03)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 147     Nissan Juke             205/55R17                         A02) bis A10)
                (Allrad)                A93)N215)

                                         215/50R17
                                         A93)

                                         215/55R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         A01)A93)K03)

                                         235/50R17
                                         A01)K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000724-A0-104-06a~NI-5-114_3-66-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     6/7                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung Nissan Vanette Cargo.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000724-A0-104-06a~NI-5-114_3-66-ET40_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48935 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000724-A0-104
Anlage-Nr. :                6a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.03.2013




RA-000724-A0-104-06a~NI-5-114_3-66-ET40_56R7705.docx