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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R7705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R7705.27
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
F1X, F2AT, F2GT, FMCA, FMK, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                      ZP50717 140 Nm
FML2, FML4, UKL-L           Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,6
                            mm




RA-000724-F0-104-10c~BM-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
FML2                              e1*2007/46*1678*..
FMCA                              e1*2007/46*1679*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                    195/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 2-türig, Cabrio) A01)A93a)K04)N205)

                                           205/40R17
                                           A01)G01)K04)

                                           205/45R17
                                           A01)K04)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)

                                           215/45R17
                                           A01)K01)K04)K87)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
FML4                              e1*2007/46*1680*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                   195/45R17                          A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig)        A01)A93a)K04)N205)

                                           195/45R17 M+S
                                           A01)A93a)K04)

                                           205/40R17
                                           A01)G01)K04)

                                           205/45R17
                                           A01)K04)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                              e1*2007/46*0371*..
FMK                                e1*2007/46*1683*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Clubman            195/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)    A01)K04)                          EF0)

                                           195/55R17 M+S
                                           A01)K04)

                                           205/50R17
                                           A01)K04)N215)

                                           205/50R17 M+S
                                           A01)K04)

                                           215/45R17
                                           A01)K04)N225)

                                           215/50R17
                                           A01)K01)K04)K88)N225)

                                           225/45R17
                                           A01)K04)




RA-000724-F0-104-10c~BM-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active Tourer,     195/55R17 M+S                           A02) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran A01) A93a)K04)                          EF0)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           205/50R17
                                           A01) A93)K04)

                                           205/55R17
                                           A01) K04)

                                           215/50R17
                                           A01) A93a)K03) K04)

                                           215/55R17
                                           A01) G01)K03) K04) K13) K25)

                                           225/45R17
                                           A01) A93)G01) K04)

                                           225/50R17
                                           A01) K01)K04)

                                           235/50R17
                                           A01) G01)K01) K02) K13) K25)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                           A93)                 K04)               EF0)V00)

                                           205/55R17             225/50R17         A01) bis A10)
                                                                 K04)              EF0)V00)

                                           215/55R17             235/50R17         A01) bis A10)
                                           K03)K13) K25)         K02)              EF0)G01) V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
F1X                            e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 205/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                         A93)                              EF0)

                                          205/60R17 M+S
                                          A93)

                                          215/55R17 M+S
                                          A93)

                                          215/60R17 M+S




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

RA-000724-F0-104-10c~BM-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller
         bis 50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
         Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
         Radmitte um 5 mm zu kürzen.
     - Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
         durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000724-F0-104-10c~BM-5-112-66_5-ET45_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-F0-104
Anlage-Nr. :               10c
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2017




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