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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-J0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  56R7705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          56R7705.27
Radausführungskennz.:                                   56R7705.27
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                      755 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-J0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    195/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                (ohne Flap)            A93)                              BF1) EB1) EF0) K04)

                                        195/55R17 M+S

                                        205/50R17
                                        N215)

                                        205/50R17 M+S

                                        215/45R17
                                        A93) N225)

                                        215/50R17
                                        N225)

                                        225/45R17
                                        A93a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    195/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                (mit Flap)             A93)                              BF1) EB1) EF0) K04)

                                        195/55R17 M+S

                                        205/50R17
                                        N215)

                                        205/50R17 M+S

                                        215/45R17
                                        A93) N225)

                                        215/50R17
                                        N225)

                                        225/45R17
                                        A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-J0-104
Anlage-Nr. :                10c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                            e1*2007/46*1675*..
F2GT                            e1*2007/46*1677*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active           195/55R17 M+S                           A01) bis A10)
                Tourer, Active Tourer    A93a) K04) T92) W205)                   BF1) EF0)
                xDrive, Gran Tourer,
                Gran Tourer xDrive       205/50R17
                                         A93) K04)

                                         205/55R17
                                         K04)

                                         215/50R17
                                         A93a) K03) K04)

                                         215/55R17
                                         G01) K03) K04) K13) K25)

                                         225/45R17
                                         A93) G01) K04)

                                         225/50R17
                                         K01) K04)

                                         235/50R17
                                         G01) K01) K02) K13) K25)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         A93)                 K04)               BF1) EF0) V00)
                                         205/55R17            225/50R17          A01) bis A10)
                                                              K04)               BF1) EF0) V00)
                                         215/55R17            235/50R17          A01) bis A10)
                                         K03) K13) K25)       K02)               BF1) EF0) G01) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      205/55R17 M+S                             A02) bis A10)
                xDrive                 A93)                                      BF1) E72) EB1) EF0)

                                         205/60R17 M+S
                                         A93)

                                         215/55R17 M+S
                                         A93)

                                         215/60R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-J0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                           e1*2007/46*1824*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X2                 205/60R17 M+S                       A02) bis A10)
                                                                           A93) BF1) EB1) EF0)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                            e1*2007/46*1679*..
FML2                            e1*2007/46*1678*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                 195/45R17                         A01) bis A10)
                (Limousine 2-türig,      A93a) N205)                       BF1) K04)
                Cabrio)
                                         205/40R17
                                         G01) T84)

                                         205/45R17

                                         215/40R17
                                         K01)

                                         215/45R17
                                         K01) K87)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4                            e1*2007/46*1680*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                 195/45R17                         A01) bis A10)
                (Limousine 4-türig)      A93a) N205)                       BF1) K04)

                                         195/45R17 M+S
                                         A93a) W205)

                                         205/40R17
                                         G01) T84)

                                         205/45R17

                                         215/40R17
                                         K01)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                              e1*2007/46*1683*..
UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Clubman          195/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)                                    BF1) EF0) K04)
                                          195/55R17 M+S

                                         205/50R17
                                         N215)

                                         205/50R17 M+S

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         215/50R17
                                         K01) K88) N225)

                                         225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-J0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman 205/55R17                            A02) bis A10)
                                       A93) N215)                        BF1) EF0)

                                        205/55R17 M+S
                                        A93)

                                        205/60R17
                                        A93a) N215)

                                        205/60R17 M+S
                                        A93a)

                                        215/55R17
                                        A93a) N225)

                                        215/55R17 M+S
                                        A93a)

                                        215/60R17
                                        GES) N225)

                                        215/60R17 M+S
                                        GES)

                                        225/50R17

                                        225/55R17

                                        235/50R17
                                        A01) K01)

                                        235/55R17
                                        A01) GES) K01)

                                        245/50R17
                                        A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E                         e1*2007/46*2063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75              BMW Mini Cooper SE     195/45R17                         A01) bis A10)
                                       N205)                             BF1) K04)

                                        205/45R17

                                        215/40R17

                                        215/45R17
                                        GK6)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-J0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-J0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GES) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18,
     225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GK6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-J0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
          Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
          Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
          Radmitte um 5 mm zu kürzen.
       • Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
          durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000724-J0-104
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R7705



T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 10c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.09.2020