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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R7705
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           56R7705.25
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CCX, CF1                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50502 110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000724-C0-104-16a~JA-5-108-63_3-ET50_56R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


Typ:                          CCX
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,           Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 147 bis 203  Jaguar S-Type             225/50R17                      A01) bis A10) E54)
              (Fahrzeuge bis Modelljahr                                K03) S01)
              2001 wenn Serie           235/50R17
              225/55R16 auf 7x16 )      K14)

                                                225/50R17 M+S

                                                235/50R17 M+S
                                                K14)

147 bis 219          Jaguar S-Type              225/50R17              A01) bis A10) E54)
                                                                       K03) S01)
                     (Fahrzeuge ab Modelljahr   235/50R17
                     2002 wenn Serie
                     225/55R16 auf 7x16 )       225/50R17 M+S

                                                235/50R17 M+S
e11*98/14*0115*14E   1060/1180                                         5/108/63,3



Typ:                         CF1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 96 bis 169   Jaguar X-Type            205/50R17                       A02) bis A10)
                                                                       S01)
                                                225/45R17

                                                205/50R17 M+S

                                                225/45R17 M+S

e11*98/14*0176*11E   1150/1170                                         5/108/63,3




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E54) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig vorne und hinten mit
     Reifengröße 225/55R16 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48935
Nr. :                      RA-000724-C0-104
Anlage-Nr. :               16a
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R7705


K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.03.2013




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