Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 29 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R7705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R7705.47 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 54 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F2AT, F2GT, FMCA, FMK, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50727 140 Nm FML2, FML4, UKL-L Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm RA-000724-F0-104-29~BM-5-112-66_5-ET54_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 29 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. F2AT e1*2007/46*1675*.. F2GT e1*2007/46*1677*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 170 BMW 2er Active Tourer, 195/55R17 M+S A02) bis A10) Active Tourer xDrive, Gran EF0) Tourer, Gran Tourer xDrive 205/50R17 205/55R17 215/50R17 A01) K04) 215/55R17 A01) G01)K04) 225/45R17 A01) G01) 225/50R17 A01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) EF0)V00) 205/55R17 225/50R17 A01) bis A10) K04) EF0)V00) 215/55R17 235/50R17 A01) bis A10) K04) EF0)G01) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. FML2 e1*2007/46*1678*.. FMCA e1*2007/46*1679*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 155 BMW Mini 195/45R17 A02) bis A10) (Limousine 2-türig, Cabrio) N205) 205/45R17 RA-000724-F0-104-29~BM-5-112-66_5-ET54_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 29 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. FML4 e1*2007/46*1680*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 155 BMW Mini 195/45R17 A02) bis A10) (Limousine 4-türig) N205) 195/45R17 M+S 205/40R17 A01) G01) 205/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. FML2 e1*2007/46*1678*.. FMCA e1*2007/46*1679*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 BMW Mini John Cooper 205/45R17 A02) bis A10) Works (Limousine 2-türig, Cabrio) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. FMK e1*2007/46*1683*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 BMW Mini Clubman 195/50R17 M+S A02) bis A10) (Frontantrieb u. Allrad) A93a) EF0) 195/55R17 M+S A93a) 205/50R17 N215) 205/50R17 M+S 215/45R17 A93a)N225) 215/50R17 A01) K04)N225) 225/45R17 RA-000724-F0-104-29~BM-5-112-66_5-ET54_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 29 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMK e1*2007/46*1683*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 BMW Mini Clubman John 195/50R17 M+S A02) bis A10) Cooper Works A93a) 195/55R17 M+S A93a) 205/50R17 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000724-F0-104-29~BM-5-112-66_5-ET54_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 29 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000724-F0-104-29~BM-5-112-66_5-ET54_56R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48935 Nr. : RA-000724-F0-104 Anlage-Nr. : 29 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R7705 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.02.2017 RA-000724-F0-104-29~BM-5-112-66_5-ET54_56R7705.docx