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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                29
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R7705
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          56R7705.47
               Radausführungskennz.:                                   56R7705.47
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        54 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 48935*15




               Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                                      755 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                 ZP50727     140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                 ZP50727    140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                29
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    195/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (ohne Flap)            A93)                              BF1) EB1) EF0)

                                                       195/55R17 M+S
                                                       A93a)

                                                       205/50R17
                                                       N215)

                                                       205/50R17 M+S

                                                       215/45R17
                                                       A93a) N225)

                                                       215/50R17
                                                       A01) K04) N225)
§22 48935*15




                                                       225/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    195/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (mit Flap)             A93)                              BF1) EB1) EF0)

                                                       195/55R17 M+S
                                                       A93a)

                                                       205/50R17
                                                       N215)

                                                       205/50R17 M+S

                                                       215/45R17
                                                       A93a) N225)

                                                       215/50R17
                                                       A01) K04) N225)

                                                       225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                29
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                            e1*2007/46*1675*..
               F2GT                            e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170      BMW 2er Active           195/55R17 M+S                           A02) bis A10)
                               Tourer, Active Tourer    T92) W205)                              A11) BF2) EF0)
                               xDrive, Gran Tourer,
                               Gran Tourer xDrive       205/50R17

                                                        205/55R17

                                                        215/50R17
                                                        A01) K04)

                                                        215/55R17
                                                        A01) G01) K04)
§22 48935*15




                                                        225/45R17
                                                        A01) G01)

                                                        225/50R17
                                                        A01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF2) EF0) V00)
                                                        205/55R17            225/50R17          A01) bis A10)
                                                                             K04)               A11) BF2) EF0) V00)
                                                        215/55R17            235/50R17          A01) bis A10)
                                                                             K04)               A11) BF2) EF0) G01) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                29
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2GC                            e1*2007/46*2064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 140      BMW 2er Gran Coupe, 205/45R17                              A02) bis A10)
                               2er xDrive Gran Coupe A93) N215) T88)                      BF2) EB1) EF0)

                                                        205/45R17 M+S
                                                        A93) T88)

                                                        205/50R17
                                                        N215)

                                                        205/50R17 M+S

                                                        215/45R17
                                                        A93a) N225)

                                                        215/50R17
                                                        N225)
§22 48935*15




                                                        225/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              BMW X1 Hybrid          225/55R17 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                          BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2X                           e1*2007/46*1824*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X2                 205/60R17 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) EB1) EF0)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMCA                            e1*2007/46*1679*..
               FML2                            e1*2007/46*1678*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155      BMW Mini                 195/45R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine 2-türig,      N205)                             BF1)
                               Cabrio, außer Elektro)
                                                        205/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                29
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML4                            e1*2007/46*1680*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155      BMW Mini                 195/45R17                          A02) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)      N205)                              BF1)

                                                        195/45R17 M+S
                                                        W205)

                                                        205/40R17
                                                        A01) G01) T84)

                                                        205/45R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMK                              e1*2007/46*1683*..
§22 48935*15




               UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Clubman          195/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Frontantrieb u. Allrad)  A93a)                             BF1) EF0)

                                                        195/55R17 M+S
                                                        A93a)

                                                        205/50R17
                                                        N215)

                                                        205/50R17 M+S

                                                        215/45R17
                                                        A93a) N225)

                                                        215/50R17
                                                        A01) K04) N225)

                                                        225/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML2E                         e1*2007/46*2063*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75              BMW Mini Cooper SE     195/45R17                            A02) bis A10)
                                                      N205)                                BF1)

                                                        205/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                29
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 48935*15




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                29
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705



               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
§22 48935*15




                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 48935 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000724-P0-104
               Anlage-Nr. :                29
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R7705



               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 48935*15




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 29 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 56R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024