Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001489
Gutachten Nr. : CE-000190-A0-104 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/2
Hersteller : Ronal GmbH
Typ : 56R9755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R9755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R9755.473
Radgröße: 7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 32 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 785 kg
bei Reifenabrollumfang: 2230 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
G3X, G4X Serien-Radschraube, Kegelbund 60°, laut Bedienungs-
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm anleitung
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 BMW X3 245/50R19 A03)A05)A06)A09)A10)
(KOMBI)
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001489
Gutachten Nr. : CE-000190-A0-104 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/2
Hersteller : Ronal GmbH
Typ : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240 BMW X4 245/50R19 A03)A05)A06)A09)A10)
(KOMBI)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn vom Fahrzeughersteller
für diese Rad-/Reifenkombination der Berieb von Schneeketten vorgesehen ist. Hinweise
und Einschränkungen, die vom Fahrzeughersteller für den Betrieb von Schneeketten
gegeben werden, sind zu beachten.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder des Typs 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 21.08.2018