Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    1 / 10                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   56R9755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          56R9755.17
Radgröße:                                                7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Effektive Einpresstiefe:                                   32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
Adapterscheibe:                               Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304
geprüfte Radlast:                                          770 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2327 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde AP50702/08 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
8R, 8R1, FY                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde AP50702/08 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




RA-000899-B0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       225/35R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A93)N235)T88)                      E79)EF0)
                Kombi, außer S4)
                                          225/40R19
                                          A01)K64)N235)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro       225/35R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A93a)T88)                          E79a)
                Kombi)
                                          225/40R19
                                          A01)GD6)K25)K76)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S4                   225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A01)K25)K76)                       E79a)
                Kombi)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi A4 Allroad          225/40R19                          A02) bis A10)
                (Baureihe B9)            A94)                               E79c)

                                          225/45R19
                                          A94)




RA-000899-B0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    3 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199     Audi A5                    225/40R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,                                     E82)EF0)
                Baureihe 8F und 8T)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,                                     E82)EF0)
                Baureihe 8F und 8T)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi A5                    225/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A93)T88)                           E82a)
                F5)
                                           225/40R19
                                           A93)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 185     Audi A5                    225/40R19                         A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A93)                              E82a)




RA-000899-B0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    4 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  225/40R19                         A02) bis A10)B67)
                (Limousine, Kombi)       N235)T93)                         E54)EF0)

                                          225/40R19 M+S
                                          T93)W235)

                                          225/45R19
                                          N235)

                                          225/45R19 M+S
                                          W235)

                                          235/45R19
                                          A01)GCH)K13)K22)K73)N245)

                                          235/45R19 M+S
                                          A01)GCH)K13)K22)K73)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A6 Allroad          235/45R19 M+S                     A02) bis A10)
                                                                           B67)
                                          245/45R19 M+S




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S6                  235/45R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K13)K22)K73)




RA-000899-B0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    5 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI      235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)

                                           235/55R19 M+S
                                           A94)

                                           245/50R19 M+S
                                           A94)

                                           255/50R19 M+S
                                           A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                             e1*2007/46*1550*..
FY                             e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     Audi Q5                 235/50R19                            A02) bis A10)
                                        A93)

                                           235/55R19

                                           245/50R19
                                           A01)A93a)K03)K04)

                                           255/50R19
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                   235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)

                                           235/55R19 M+S

                                           245/50R19 M+S
                                           A01)A93a)K03)K04)

                                           255/50R19 M+S
                                           A01)K01)K04)




RA-000899-B0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                   235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           235/55R19 M+S

                                           245/50R19 M+S
                                           A93a)

                                           255/50R19 M+S
                                           A01)K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

RA-000899-B0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B67) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen


RA-000899-B0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    8 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GCH)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
    265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

GD6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000899-B0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    9 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.

K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
        hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


RA-000899-B0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51098
Nr. :                      RA-000899-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R9755


W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.07.2017




RA-000899-B0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx