Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R9755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R9755.17 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Effektive Einpresstiefe: 32 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304 geprüfte Radlast: 770 kg bei Reifenabrollumfang: 2327 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1, F2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde AP50702/08 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 8R, 8R1, FY Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde AP50702/08 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 A02) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, A93)N235)T88) E79)EF0) Kombi, außer S4) 225/40R19 A01)K64)N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 200 bis 245 Audi A4, S4 225/40R19 M+S A02) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, A01)K64) E79) Kombi) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 210 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 A02) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, A93a)T88) E79a) Kombi) 225/40R19 A01)GD6)K25)K76) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S4 225/40R19 M+S A02) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, A01)K25)K76) E79a) Kombi) RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi A4 Allroad 225/40R19 A02) bis A10) (Baureihe B9) A93a) E79c) 225/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, E82)EF0) Baureihe 8F und 8T) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S5 225/40R19 M+S A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, E82)EF0) Baureihe 8F und 8T) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi A5 225/35R19 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Baureihe A93)T88) E82a) F5) 225/40R19 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10) (Cabriolet, Baureihe F5) A93) E82a) RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N235)T93) E54)EF0) 225/40R19 M+S T93)W235) 225/45R19 N235) 225/45R19 M+S W235) 235/45R19 A01)GCH)K13)K22)K73)N245) 235/45R19 M+S A01)GCH)K13)K22)K73) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 245 Audi A6 Allroad 235/45R19 M+S A02) bis A10) 245/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 309 bis 331 Audi S6 235/45R19 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K13)K22)K73) RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 180 Audi A6 205/55R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N215) E21)EF0) Frontantrieb) 225/45R19 235/45R19 235/50R19 A01)GFL)K04) 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 210 Audi A6 205/55R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N215) E21)EF0) Allradantrieb) 225/45R19 235/45R19 235/50R19 A01)GFL)K04) 245/45R19 RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 225/55R19 M+S A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A94)W235) EF0) 235/50R19 M+S A94) 235/55R19 M+S A94) 245/50R19 M+S A01)A94)K03) 255/50R19 M+S A01)A94)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 225/55R19 M+S A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94)W235) EF0) 235/50R19 M+S A94) 235/55R19 M+S A94) 245/50R19 M+S A94) 255/50R19 M+S A94) RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/50R19 M+S A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94) 235/55R19 M+S A94) 245/50R19 M+S A94) 255/50R19 M+S A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5 235/50R19 M+S A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs-Flaps A94) E44) vorne u. hinten) 235/55R19 M+S A94) 245/50R19 M+S A01)A94)K03)K04) 255/50R19 M+S A01)A94)K01)K04) RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 255 bis 260 Audi SQ5 235/50R19 M+S A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs-Flaps A94) vorne u. hinten) 235/55R19 M+S A94) 245/50R19 M+S A01)A94)K03)K04) 255/50R19 M+S A01)A94)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5 235/50R19 M+S A02) bis A10) (mit Verbreiterungs-Flaps A94) E44) vorne u. hinten) 235/55R19 M+S A94) 245/50R19 M+S A94) 255/50R19 M+S A01)A94)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 255 bis 260 Audi SQ5 235/50R19 M+S A02) bis A10) (mit Verbreiterungs-Flaps A94) vorne u. hinten) 235/55R19 M+S A94) 245/50R19 M+S A94) 255/50R19 M+S A01)A94)K01) RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5) - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCH)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GD6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 51098 Nr. : RA-000899-E0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R9755 W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.10.2019 RA-000899-E0-104-02~AU-5-112-66_5-ET32_56R9755