Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001489 Gutachten Nr. : CE-000190-A0-104 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/2 Hersteller : Ronal GmbH Typ : 56R9755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R9755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R9755.473 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 32 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 785 kg bei Reifenabrollumfang: 2230 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment G3X, G4X Serien-Radschraube, Kegelbund 60°, laut Bedienungs- Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm anleitung Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 BMW X3 245/50R19 A03)A05)A06)A09)A10) (KOMBI) Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001489 Gutachten Nr. : CE-000190-A0-104 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/2 Hersteller : Ronal GmbH Typ : 56R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 240 BMW X4 245/50R19 A03)A05)A06)A09)A10) (KOMBI) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn vom Fahrzeughersteller für diese Rad-/Reifenkombination der Berieb von Schneeketten vorgesehen ist. Hinweise und Einschränkungen, die vom Fahrzeughersteller für den Betrieb von Schneeketten gegeben werden, sind zu beachten. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder des Typs 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.08.2018