Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     1/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  56R9755
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            RONAL                             RONAL
Montageposition:                      Vorderachse                       Hinterachse
Radausführung:                        56R9755.17                         56R9755.27
Radgröße:                              7½Jx19H2                          7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                       40 mm                             45 mm
Effektive Einpresstiefe:                 32 mm                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                             112 mm
Lochzahl:                                   5                                    5
Mittenlochdurchmesser:                  76,0 mm                            76,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                          ohne Ring                       3 Ø76 Ø66.45
Adapterscheibe:             Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304
geprüfte Radlast:                        770 kg                                735 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2327 mm                           2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
172, 204, 204K, 207              Vorderachse:                             AP50702/08 130 Nm
                                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                                 Hinterachse:                                  ZP50706 130 Nm
                                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000899-A0-104-34~DB-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     2/8                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                              moment
212, R1ES                            Vorderachse:                                 AP50702/08 150 Nm
                                     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                                     Hinterachse:                                  ZP50706 150 Nm
                                     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       225/35R19            225/35R19            A01) bis A10)
                (Coupe, C204)           K01)K13)             A94a)N235)           E110)G9R)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        225/35R19            225/35R19           A01) bis A10)
                (Limousine, W204)        K01)K13)             N235)               E104)G9R)T88)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
115 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio A205) K01)                 A94)N235)          E110a)T88)

                                           225/35R19 M+S        225/35R19 M+S     A01) bis A10)
                                           K01)                 A94)              E110a)T88)

                                           225/40R19            225/40R19         A01) bis A10)
                                           K01)                 N235)             E110a)

                                           225/40R19 M+S        225/40R19 M+S     A01) bis A10)
                                           K01)                                   E110a)




RA-000899-A0-104-34~DB-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     3/8                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S           225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                AMG                                            A94a)
                (Coupe C205, Cabrio A205)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/35R19            225/35R19           A01) bis A10)
                (Limousine, W205)        K01)                 A94)N235)T88)       E103)

                                          225/35R19 M+S        225/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                          K01)                 A94)T88)           E103)

                                          225/40R19            225/40R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 A94a)N235)         E103)GAZ)

                                          225/40R19 M+S        225/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                          K01)                 A94a)              E103)GAZ)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S          225/40R19 M+S       A02) bis A10)
                AMG                                           A94a)
                (Limousine, W205)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/40R19            225/40R19            A01) bis A10)
                (Kombi, S205)           K01)                 A94a)N235)T93)       E103)GCW)

                                          225/40R19 M+S        225/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                          K01)                 A94a)T93)          E103)GCW)




RA-000899-A0-104-34~DB-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     4/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S         225/40R19 M+S          A02) bis A10)
                AMG                                          A94a)
                (Kombi, S205)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
207                               e1*2001/116*0502*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
120 bis 300     Mercedes E-Klasse           225/35R19            225/35R19          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                  A94)               G5C)N235)T88)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        225/40R19            225/40R19             A02) bis A10)
                (W213, Limousine)                             A94)                  E111a)EF0)

                                            225/45R19            225/45R19          A02) bis A10)
                                                                 A94)               E111a)EF0)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       225/40R19            225/40R19              A02) bis A10)
                (S213, Kombi)                                A94)T93)               EF0)

                                            225/45R19            225/45R19          A02) bis A10)
                                                                 A94)T96)           EF0)




RA-000899-A0-104-34~DB-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     5/8                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
115 bis 180     Mercedes SLC            215/35R19            215/35R19          A02) bis A10)
                                                             A94)               N225)

                                          225/35R19           225/35R19         A02) bis A10)
                                                              A94)              G1R)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
135 bis 225     Mercedes SLK            215/35R19            215/35R19          A02) bis A10)
                                                             A94)               N225)

                                          225/35R19           225/35R19         A02) bis A10)
                                                              A94)              G1R)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000899-A0-104-34~DB-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36



RA-000899-A0-104-34~DB-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     7/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet
     oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
   225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
   in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
   G01) zu beachten.




RA-000899-A0-104-34~DB-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.04.2017




RA-000899-A0-104-34~DB-5-112-66_5-ET32_56R9755.docx