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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                41
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    56R9755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                           RONAL                                    RONAL
               Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                        56R9755.17                            56R9755.17
               Radausführungskennz:                  56R9755.17                            56R9755.17
               Radgröße:                              7½Jx19H2                              7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                       40 mm                                   40 mm
               Effektive Einpresstiefe                  32 mm                                   40 mm
§22 51098*09




               Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
               Lochzahl:                                  5                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                 76,00 mm                              76,00 mm
               Zentrierart:                        Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
               Zentrierring:                          ohne Ring                           3 Ø76 Ø66.45
               Adapterscheibe:              Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304                 ohne Adapterscheibe
               geprüfte Radlast: *)                     770 kg                                  770 kg
                Reifenabrollumfang:                      2327 mm                         2327 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      AP          130 Nm
                               Schaftlänge 35 mm                                                50702/08
                         2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50706     130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      AP           150 Nm
                               Schaftlänge 35 mm                                                50702/08
                         2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50706      150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                41
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,           7½Jx19H2,
                                                      ET32                ET40
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/35R19           215/35R19         A01) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     D01) K01) K13) T85) K04)              BF1) E93) E100) N225)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 225/35R19             225/35R19         A01) bis A10)
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. D01) K01) K13) K25) K04)              BF1) E93) E100)
                               e1*2001/116*0470*04)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                             e1*2007/46*0928*..
               245G                            e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 51098*09




               (kW)                                     Vorderachse         Hinterachse
                                                        7½Jx19H2,           7½Jx19H2,
                                                        ET32                ET40
               120 bis 160     Mercedes A-Klasse        225/35R19           225/35R19       A01) bis A10)
                               (Frontantrieb und        D01) K01) K13) K25) K04)            BF1) E95) E100) N235)
                               Allrad; Beim Typ 245G
                               nur zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               115 bis 225     Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19          A01) bis A10)
                               (Coupe, C204)          D01) K01) K13)     N235)              BF1) E110) G9R)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               88 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19          A01) bis A10)
                               (Limousine, W204)      D01) K01) K13)     N235)              BF1) E104) EF0) G9R) T88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                41
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19          A01) bis A10)
                               (Coupe C205, Cabrio    D01) K01)          A94) N235)         A11) BF1) E110a) T88)
                               A205)                  225/35R19 M+S      225/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                                      D01) K01)          A94)               A11) BF1) E110a) T88)
                                                      225/40R19          225/40R19          A01) bis A10)
                                                      D01) K01)          N235)              A11) BF1) E110a)
                                                      225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                                      D01) K01)                             A11) BF1) E110a)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               204 AMG                       e1*2001/116*0464*..
§22 51098*09




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               270 bis 287     Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                               C43 AMG                D01)                                  BF1)
                               (Coupe C205, Cabrio
                               A205)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19          A01) bis A10)
                               (Limousine, W205)      D01) K01)          N235)              A11) BF1) E103) EF0) T88)
                                                      225/35R19 M+S      225/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                                      D01) K01)                             A11) BF1) E103) EF0) T88)
                                                      225/40R19          225/40R19          A01) bis A10)
                                                      D01) K01)          N235) T93)         A11) BF1) E103) EF0) GAZ)
                                                      225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                                      D01) K01)          T93)               A11) BF1) E103) EF0) GAZ)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               270 bis 287     Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                               C43 AMG                D01)                                  BF1)
                               (Limousine, W205)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                41
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R19          225/40R19          A01) bis A10)
                               (Kombi, S205)          D01) K01)          N235) T93)         A11) BF1) E103) GCW)
                                                      225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                                      D01) K01)          T93)               A11) BF1) E103) GCW)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               270 bis 287     Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A02) bis A10)
§22 51098*09




                               C43 AMG                D01)                                  BF1)
                               (Kombi, S205)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        7½Jx19H2,        7½Jx19H2,
                                                        ET32             ET40
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/45R19        225/45R19          A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          D01)             A94)               A11) BF2)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               ab 225/..)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               110 bis 245     Mercedes E-Klasse      215/45R19          215/45R19          A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)      D01)               A94) T94)          A11) BF2) E111a) EF0) N225)
                                                      215/45R19 M+S      215/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                      D01)               A94) T94)          A11) BF2) E111a) EF0) W225)
                                                      225/40R19          225/40R19          A02) bis A10)
                                                      D01)               A94) T93)          A11) BF2) E111a) EF0) N235)
                                                      225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                                                      D01)               A94) T93)          A11) BF2) E111a) EF0)
                                                      225/45R19          225/45R19          A02) bis A10)
                                                      D01)               A94)               A11) BF2) E111a) EF0) N235)
                                                      225/45R19 M+S      225/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                      D01)               A94)               A11) BF2) E111a) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                41
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               110 bis 245     Mercedes E-Klasse      225/45R19          225/45R19          A02) bis A10)
                               (S213, Kombi)          D01)               A94) T96)          A11) BF2) EF0) ER1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                          e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      7½Jx19H2,          7½Jx19H2,
                                                      ET32               ET40
               120 bis 150     Mercedes E-Klasse      225/50R19          225/50R19          A02) bis A10)
                               (W214, Limousine)      D01)               A94a)              A11) BF2) E134) EF0)
                                                      235/45R19          235/45R19          A02) bis A10)
§22 51098*09




                                                      D01)               A94)               A11) BF2) E134) EF0)
                                                      245/45R19          245/45R19          A02) bis A10)
                                                      D01)               A94)               A11) BF2) E134) EF0)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                            e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        7½Jx19H2,        7½Jx19H2,
                                                        ET32             ET40
               120 bis 150     Mercedes E-Klasse        225/50R19        225/50R19          A02) bis A10)
                               (S214, Kombi, nicht All  D01)             A94a)              A11) BF2) EF0) ER1)
                               Terrain)                 235/45R19        235/45R19          A02) bis A10)
                                                        D01)             A94)               A11) BF2) EF0) ER1)
                                                        245/45R19        245/45R19          A02) bis A10)
                                                        D01)             A94)               A11) BF2) EF0) ER1)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                41
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 51098*09




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                41
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: AP 50702/08
                      Anzugsmoment: 130 Nm
                      Achse: 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: AP 50702/08
                      Anzugsmoment: 150 Nm
                      Achse: 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
§22 51098*09




                      Anzugsmoment: 150 Nm

               D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
                      beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                41
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755



               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
                     Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1540 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 51098*09




               G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                41
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
§22 51098*09




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 41 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.02.2025