Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51098
Nr. : RA-000899-D0-104
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R9755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R9755.073
Radgröße: 7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 33 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B8, B81, 4G, 4G1, F2 Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1, FY Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZPS5X3307 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
4H Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
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Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 A02) bis A10)
(Baureihe B8, Limousine, A93)N235)T88) E79)EF0)
Kombi, außer S4)
225/40R19
N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245 Audi A4, S4 225/40R19 M+S A02) bis A10)
(Baureihe B8, Limousine, E79)
Kombi)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 A02) bis A10)
(Baureihe B9, Limousine, A93a)T88) E79a)
Kombi)
225/40R19
GD6)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S4 225/40R19 M+S A02) bis A10)
(Baureihe B9, Limousine, E79a)
Kombi)
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Nr. : RA-000899-D0-104
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, E82)EF0)
Baureihe 8F und 8T)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S5 225/40R19 M+S A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, E82)EF0)
Baureihe 8F und 8T)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A5 225/35R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe T88) E82a)
F5)
225/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) E82a)
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Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N235)T93) E54)EF0)
225/40R19 M+S
T93)W235)
225/45R19
N235)
225/45R19 M+S
W235)
235/45R19
GCH)N245)
235/45R19 M+S
GCH)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245 Audi A6 Allroad 235/45R19 M+S A02) bis A10)
245/45R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331 Audi S6 235/45R19 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
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Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Audi A6 205/50R19 A02) bis A10)
(Limousine, Frontantrieb) EF0)
205/55R19
225/45R19
235/45R19
235/50R19
A01)G01)
245/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 210 Audi A6 205/50R19 A02) bis A10)
(Limousine, Allradantrieb) N215)T94) EF0)
205/55R19
N215)
225/45R19
235/45R19
235/50R19
GFL)
245/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368 Audi A8, A8L 235/50R19 M+S A02) bis A10)
E44)
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Nr. : RA-000899-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
382 Audi S8 235/45R19 M+S A02) bis A10)
235/50R19 M+S
245/45R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 225/55R19 M+S A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A94)W235) EF0)
235/50R19 M+S
A94)
235/55R19 M+S
A94)
245/50R19 M+S
A01)A94)K03)
255/50R19 M+S
A01)A94)K01)K04)
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Nr. : RA-000899-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 225/55R19 M+S A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A94)W235) EF0)
235/50R19 M+S
A94)
235/55R19 M+S
A94)
245/50R19 M+S
A94)
255/50R19 M+S
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/50R19 M+S A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A94)
235/55R19 M+S
A94)
245/50R19 M+S
A94)
255/50R19 M+S
A94)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51098
Nr. : RA-000899-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 235/50R19 M+S A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs-Flaps A94) E44)
vorne u. hinten)
235/55R19 M+S
A94)
245/50R19 M+S
A01)A94)K03)K04)
255/50R19 M+S
A01)A94)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi SQ5 235/50R19 M+S A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs-Flaps A94)
vorne u. hinten)
235/55R19 M+S
A94)
245/50R19 M+S
A01)A94)K03)K04)
255/50R19 M+S
A01)A94)K01)K04)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51098
Nr. : RA-000899-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 235/50R19 M+S A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps A94) E44)
vorne u. hinten)
235/55R19 M+S
A94)
245/50R19 M+S
A94)
255/50R19 M+S
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi SQ5 235/50R19 M+S A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps A94)
vorne u. hinten)
235/55R19 M+S
A94)
245/50R19 M+S
A94)
255/50R19 M+S
A94)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. : RA-000899-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
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Anlage-Nr. : 3
Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t
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Teiletyp : 56R9755
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
- Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
ein 'C' stehen
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
- Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
eine '2' stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
ein 'C' stehen
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
eine '2' stehen
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GCH)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GD6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000899-D0-104-03~AU-5-112-66_5-ET33_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51098
Nr. : RA-000899-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R9755
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.08.2018
RA-000899-D0-104-03~AU-5-112-66_5-ET33_56R9755.docx