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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  56R9755
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          56R9755.28
               Radausführungskennz.:                                   56R9755.28
               Radgröße:                                               7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51098*09




               Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
               geprüfte Radlast: *)                                      745 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2145 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   KIA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               ED                               e4*2001/116*0121*..
               ED                               e4*2007/46*0132*..
               EDG                              e11*2001/116*0339*..
               EDI                              e13*2007/46*1091*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 105      Kia Ceed, Ceed SW         215/35R19                         A01) bis A10)
                               (5-türer, Kombi)                                            BF1) K01) K04) K21) T85)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ED                            e4*2001/116*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 105      Kia Pro Ceed           215/35R19                            A01) bis A10)
                               (3-türer)                                                   BF1) K01) K04) K21) K33)
                                                                                           K48) T85)
§22 51098*09




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                              e4*2007/46*1299*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 118      Kia Ceed, Pro Ceed       225/35R19                          A01) bis A10)
                               (5-türer Limousine, 5-                                      A11) BF1) K01) K02) K28)
                               türer Coupe, Kombi)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                              e4*2007/46*1299*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150             Kia Ceed, Pro Ceed       225/35R19                          A01) bis A10)
                               (5-türer Limousine, 5-                                      BF1) K01) K02) K28)
                               türer Coupe)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                            e4*2007/46*1299*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 150      Kia XCeed              225/35R19                            A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) G5W) K01) N235)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SV1                           e6*2018/858*00331*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50              Kia EV3                215/45R19                          A01) bis A10)
                                                      A93) K03)                          BF1)

                                                       215/50R19
                                                       A93) K01) K04)

                                                       225/45R19
                                                       A93) K01) K04)

                                                       235/45R19
                                                       A93) K01) K04)

                                                       245/45R19
                                                       K01) K02)
§22 51098*09




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DE                            e4*2007/46*1139*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77              Kia Niro               225/35R19                          A01) bis A10)
                                                      N235)                              BF1) G5W) K03)

                                                       225/35R19 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GE                             e4*2001/116*0100*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 142     Kia Magentis, Optima    225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K03)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LD                            e4*2001/116*0075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               138 bis 196     Kia Opirus             225/45R19                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) G0H) K03) K33) K40)
                                                                                         N235)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TF                            e4*2007/46*0255*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 121     Kia Optima             225/40R19                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K04) K25) K62)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JF                              e4*2007/46*1018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               99 bis 132      Kia Optima, Optima       225/40R19                          A01) bis A10)
                               Sportswagon                                                 BF1) K01) K02)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XM FL                         e11*2007/46*0634*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 204     Kia Sorento           235/50R19                             A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XM                            e11*2001/116*0358*..
               XM                            e11*2007/46*0141*..
               XMG                           e13*2007/46*1098*..
§22 51098*09




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 145     Kia Sorento           235/50R19                             A02) bis A10)
                                                                                           A93) BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UM                            e4*2007/46*0894*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                            A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AM                            e4*2001/116*0139*..
               AM                            e4*2007/46*0133*..
               AMG                           e11*2001/116*0363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 103      Kia Soul               225/35R19                            A01) bis A10)
                                                                                           BF1) GF6) K03) K28)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                              e4*2007/46*0825*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 150      Kia Soul                  225/35R19                         A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   BF1) K04)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                              e4*2007/46*0825*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 150      Kia Soul                 225/35R19                          A01) bis A10)
                               (ohne                                                       BF1) K01) K04)
                               Serienverbreiterung)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PSEV                          e9*2007/46*6160*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               25 bis 81       Kia Soul EV            225/35R19                           A01) bis A10)
                                                                                          A93) BF1) K01) K04)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JE                              e4*2001/116*0089*..
               JES                             e4*2001/116*0120*..
               JESG                            e11*2001/116*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               83 bis 129      Kia Sportage             225/45R19                         A02) bis A10)
                               (mit                                                       BF1) N235)
                               Serienverbreiterungen,
                               Fahrzeugbreite 1840 mm)
§22 51098*09




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JE                              e4*2001/116*0089*..
               JES                             e4*2001/116*0120*..
               JESG                            e11*2001/116*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               83 bis 129      Kia Sportage             225/45R19                         A01) bis A10)
                               (ohne                                                      BF1) K01) N235)
                               Serienverbreiterungen,
                               Fahrzeugbreite 1800 mm)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SL                              e11*2007/46*0166*..
               SLS                             e11*2007/46*0136*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Kia Sportage            235/45R19                          A02) bis A10)
                               (bis Modell 2013)       A93)                               BF1) E47)

                                                        235/50R19
                                                        A01) G4C) K01) K58)

                                                        245/45R19
                                                        A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SL                             e11*2007/46*0166*..
               SLS                            e11*2007/46*0136*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Kia Sportage           225/45R19                         A02) bis A10)
                               (ab Modell 2014)       A93)                              BF1) E47a)

                                                       235/45R19

                                                       245/45R19
                                                       A01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               QL                            e11*2007/46*3139*..
               QL                            e5*2007/46*1080*..
               QLE                           e11*2007/46*3144*..
               QLE                           e5*2007/46*1081*..
§22 51098*09




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Kia Sportage           225/45R19                         A01) bis A10)
                                                      K04)                              A11) BF1) K01)

                                                       235/45R19
                                                       K02)

                                                       245/45R19
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Kia Sportage           235/45R19                         A01) bis A10)
                                                      K04)                              A11) BF1)

                                                       235/50R19
                                                       K01) K02)

                                                       245/45R19
                                                       K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CK                            e11*2007/46*4002*..
               CK                            e5*2007/46*1079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147             Kia Stinger            225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Heckantrieb)                                            BF1) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CK                              e11*2007/46*4002*..
               CK                              e5*2007/46*1079*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147             Kia Stinger              225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)                                            BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               YN                            e4*2007/46*0130*..
               YN                            e4*2007/46*0131*..
               YNS                           e4*2007/46*0261*..
               YNS                           e4*2007/46*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 94       Kia Venga              215/35R19                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K02) K55) K56)
§22 51098*09




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755



               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 51098*09




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
                      • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

               E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
                     • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
                     • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 51098*09




                    und G01) zu beachten.

               GF6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755



               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K33)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden.

               K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um- und
                        anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten

               K48)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm
§22 51098*09




                      (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.

               K55)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
                      Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
                      auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

               K56)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich.
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
                        Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
                      • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
                        unten um 5 mm zu kürzen,
                      • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
                        aufzuweiten.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                         150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
                      • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
                         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
                         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

               K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
                        Radmitte umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000899-J0-104
               Anlage-Nr. :                38d
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R9755


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 38d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.02.2025
§22 51098*09