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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-I0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    56R9755
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                           RONAL                                    RONAL
Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                        56R9755.17                            56R9755.17
Radausführungskennz:                  56R9755.17                            56R9755.17
Radgröße:                              7½Jx19H2                              7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                       40 mm                                   40 mm
Effektive Einpresstiefe                  32 mm                                   40 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                  5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                 76,00 mm                              76,00 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                          ohne Ring                           3 Ø76 Ø66.45
Adapterscheibe:              Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304                 ohne Adapterscheibe
geprüfte Radlast: *)                     770 kg                                  770 kg
 Reifenabrollumfang:                      2327 mm                         2327 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      AP          130 Nm
                Schaftlänge 35 mm                                                50702/08
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      AP           150 Nm
                Schaftlänge 35 mm                                                50702/08
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50706      150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-I0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32      7½Jx19H2, ET40
66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/35R19           215/35R19          A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     D01) K01) K13) T85) K04)               BF1) E93) E100) N225)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 225/35R19             225/35R19          A01) bis A10)
                ab EG-Genehmigungs-Nr. D01) K01) K13) K25) K04)               BF1) E93) E100)
                e1*2001/116*0470*04)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
176                             e1*2007/46*0928*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse         Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET32      7½Jx19H2, ET40
120 bis 160     Mercedes A-Klasse        225/35R19           225/35R19        A01) bis A10)
                (Frontantrieb und        D01) K01) K13) K25) K04)             BF1) E95) E100) N235)
                Allrad; Beim Typ 245G
                nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32     7½Jx19H2, ET40
115 bis 225     Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19           A01) bis A10)
                (Coupe, C204)          D01) K01) K13)     N235)               BF1) E110) G9R)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32     7½Jx19H2, ET40
88 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19           A01) bis A10)
                (Limousine, W204)      D01) K01) K13)     N235)               BF1) E104) EF0) G9R) T88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-I0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32     7½Jx19H2, ET40
110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19          A01) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio    D01) K01)          A94) N235)         A11) BF1) E110a) T88)
                A205)                  225/35R19 M+S      225/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                       D01) K01)          A94)               A11) BF1) E110a) T88)
                                       225/40R19          225/40R19          A01) bis A10)
                                       D01) K01)          N235)              A11) BF1) E110a)
                                       225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                       D01) K01)                             A11) BF1) E110a)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
204 AMG                       e1*2001/116*0464*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32     7½Jx19H2, ET40
270 bis 287     Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                C43 AMG                D01)                                  BF1)
                (Coupe C205, Cabrio
                A205)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32     7½Jx19H2, ET40
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19          A01) bis A10)
                (Limousine, W205)      D01) K01)          N235)              A11) BF1) E103) EF0) T88)
                                       225/35R19 M+S      225/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                       D01) K01)                             A11) BF1) E103) EF0) T88)
                                       225/40R19          225/40R19          A01) bis A10)
                                       D01) K01)          N235) T93)         A11) BF1) E103) EF0) GAZ)
                                       225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                       D01) K01)          T93)               A11) BF1) E103) EF0) GAZ)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32     7½Jx19H2, ET40
270 bis 287     Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                C43 AMG                D01)                                  BF1)
                (Limousine, W205)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-I0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32     7½Jx19H2, ET40
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R19          225/40R19          A01) bis A10)
                (Kombi, S205)          D01) K01)          N235) T93)         A11) BF1) E103) GCW)
                                       225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A01) bis A10)
                                       D01) K01)          T93)               A11) BF1) E103) GCW)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32     7½Jx19H2, ET40
270 bis 287     Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                C43 AMG                D01)                                  BF1)
                (Kombi, S205)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         7½Jx19H2, ET32   7½Jx19H2, ET40
120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/45R19        225/45R19          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          D01)             A94)               A11) BF2)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                ab 225/..)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32     7½Jx19H2, ET40
110 bis 245     Mercedes E-Klasse      215/45R19          215/45R19          A02) bis A10)
                (W213, Limousine)      D01)               A94) T94)          A11) BF2) E111a) EF0) N225)
                                       215/45R19 M+S      215/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                       D01)               A94) T94)          A11) BF2) E111a) EF0) W225)
                                       225/40R19          225/40R19          A02) bis A10)
                                       D01)               A94) T93)          A11) BF2) E111a) EF0) N235)
                                       225/40R19 M+S      225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                                       D01)               A94) T93)          A11) BF2) E111a) EF0)
                                       225/45R19          225/45R19          A02) bis A10)
                                       D01)               A94)               A11) BF2) E111a) EF0) N235)
                                       225/45R19 M+S      225/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                       D01)               A94)               A11) BF2) E111a) EF0)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       7½Jx19H2, ET32     7½Jx19H2, ET40
110 bis 245     Mercedes E-Klasse      225/45R19          225/45R19          A02) bis A10)
                (S213, Kombi)          D01)               A94) T96)          A11) BF2) EF0) ER1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-I0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-I0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755



A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: AP 50702/08
       Anzugsmoment: 130 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: AP 50702/08
       Anzugsmoment: 150 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
      nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-I0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755



E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1540 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-I0-104
Anlage-Nr. :                41
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755



K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 41 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.11.2023