Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                             56R9755
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                        RONAL
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    56R9755.08
Radausführungskennz.:                                             56R9755.08
Radgröße:                                                          7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              114,3 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                             82,00 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                                 770 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2327 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:        HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP50846     125 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                              e11*2007/46*0337*..
GDH                              e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                          e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        215/35R19                                A01) bis A10)
                (3-Türer, 5-Türer, Kombi)                                          BF1) K04) K25) K58) T85)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                            e11*2007/46*0337*..
GDH                            e11*2007/46*0338*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
137             Hyundai I30 Turbo       225/35R19                           A01) bis A10)
                                                                            BF1) K02) K03) K28) K58)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                             e11*2007/46*3807*..
PDE                             e5*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 117      Hyundai i30              225/35R19                          A01) bis A10)
                (5-Türer, Kombi,                                            BF2) E54) G2P) K01) K04)
                Fastback)                                                   K28)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                              e11*2007/46*3807*..
PDE                              e5*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 117      Hyundai i30 N Sports, i30 225/35R19                         A01) bis A10)
                Fastback N Sports                                           BF2) G1R) K01) K04) K28)
                (5-türer, Fastback, N
                Line)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                             e11*2007/46*3807*..
PDE                             e5*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184             Hyundai i30 N, i30       225/35R19                          A01) bis A10)
                Fastback N                                                  BF2) K01) K04)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                            e11*2007/46*3807*..
PDE                            e5*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
202             Hyundai i30 N           225/35R19                           A01) bis A10)
                Performance, i30                                            BF2) K01) K04)
                Fastback N Performance


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                            e4*2007/46*0263*..
VF                            e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40            225/40R19                            A01) bis A10)
                (Kombi)                                                     BF1) G03) K13) K22) K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                            e4*2007/46*0207*..
JC                            e4*2007/46*0223*..
JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20           215/35R19                          A01) bis A10)
                                       K04)                               BF1) K01)

                                        225/35R19
                                        K02) K54) K55) K56)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                            e11*2007/46*0104*..
ELH                           e11*2007/46*0192*..
LM                            e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35           225/45R19                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        235/45R19
                                        A01) K01)

                                        245/45R19
                                        A01) K01) K04) K52)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                             e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyundai Ioniq           215/35R19                         A01) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit                                        BF1) K01) K04) N225)
                Hybridantrieb)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                             e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 130      Hyundai Kona, Kona      225/35R19                         A02) bis A10)
                Hybrid                  A93)                              BF1)
                (Frontantrieb)
                                        225/40R19
                                        A93a) GG4)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                            e4*2007/46*1259*..
OSE                           e4*2007/46*1522*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 28       Hyundai Kona Elektro   225/40R19                          A02) bis A10)
                                                                          A93a) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                              e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Hyundai Kona             225/40R19                         A02) bis A10)
                (Allradantrieb)                                            A93a) BF1)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                             e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199     Hyundai Santa Fe, Grand 235/50R19                          A01) bis A10)
                Santa Fe                A94) K03) K04)                     BF1)

                                         235/55R19
                                         A94) K03) K04)

                                         245/50R19
                                         A94) K01) K04)

                                         255/50R19
                                         K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TM                             e4*2007/46*1318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147     Hyundai Santa Fe        235/50R19                          A01) bis A10)
                                        A93) K04)                          BF2) K01)

                                         235/55R19
                                         K04)

                                         245/50R19
                                         K04)

                                         255/50R19
                                         K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          225/40R19                          A02) bis A10)
                                                                           BF1)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e4*2001/116*0087*..
JMG                            e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          225/45R19                          A01) bis A10)
                                                                           BF1) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TL                             e5*2007/46*1084*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE                            e5*2007/46*1076*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          225/45R19                         A01) bis A10)
                                        A93a) K03)                        BF1) K04)

                                        235/45R19
                                        K01)

                                        245/45R19
                                        K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FS                             e11*2007/46*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137      Hyundai Veloster        215/35R19                         A01) bis A10)
                                                                          A93a) BF1) K28)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 125 Nm

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
          10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
          schneiden,
       • die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
          Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
          auszuschneiden.

K54)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K55)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
       Maßnahmen erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
         unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
         aufzuweiten.

K56)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
       Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
       Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
         Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 51098 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000899-F0-104
Anlage-Nr. :                14b
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Die Anlage 14b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.09.2020