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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                14c
Seite :                     1 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R9755
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R9755.08
Radgröße:                                                 7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           770 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2327 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AM, AMG, DE, GE, JE, JES,    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50846 120 Nm
JESG, JF, LD, PS, SL, SLS,   M12x1,5
XM, XMG, XM FL, YN, YNS, TF,
UM, QL, QLE




RA-000899-A0-104-14c~KI-5-114_3-67-ET40_56R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                14c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                             e4*2007/46*1139*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Kia Niro                225/35R19                           A02) bis A10)
                                        A93)G5W)N235)

                                          225/35R19 M+S
                                          A93)G5W)

                                          225/40R19
                                          G3U)N235)

                                          225/40R19 M+S
                                          G3U)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GE                               e4*2001/116*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142     Kia Magentis, Optima      225/35R19                         A02) bis A10)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LD                             e4*2001/116*0075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196     Kia Opirus              225/45R19                           A02) bis A10)
                                        A01)G0H)K33)K39)N235)

                                          235/45R19
                                          A01)G0H)K33)K38)K40)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                             e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima              225/40R19                           A02) bis A10)
                                        A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                14c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                             e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 126      Kia Optima              225/40R19                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                          e11*2007/46*0634*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204     Kia Sorento             235/50R19                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)

                                         245/50R19
                                         A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                             e11*2001/116*0358*..
XM                             e11*2007/46*0141*..
XMG                            e13*2007/46*1098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Kia Sorento             235/50R19                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         235/55R19

                                         245/50R19




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                             e4*2007/46*0894*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 199     Kia Sorento             235/50R19                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         235/55R19

                                         245/50R19
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R19
                                         A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                14c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AMG                               e11*2001/116*0363*..
AM                                e4*2001/116*0139*..
AM                                e4*2007/46*0133*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul                     225/35R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten G0N)
                Serienreifen in 15 Zoll oder
                16 Zoll)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                                e4*2001/116*0139*..
AM                                e4*2007/46*0133*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul                   225/35R19                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit
                Serienreifen in 18 Zoll)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                             e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                225/35R19                              A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                            225/40R19
                                            A01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG                              e11*2001/116*0346*..
JE                                e4*2001/116*0089*..
JES                               e4*2001/116*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage                225/45R19                          A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterungen, N235)
                Fahrzeugbreite 1840 mm)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                14c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG                             e11*2001/116*0346*..
JE                               e4*2001/116*0089*..
JES                              e4*2001/116*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage              225/45R19                          A02) bis A10)
                (ohne                     A01)K03)N235)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
SLS                               e11*2007/46*0136*..
SL                                e11*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage               235/45R19                         A02) bis A10)
                (bis Modell 2013)                                            E47)
                                           235/50R19
                                           A01)G4C)K03)K58)

                                           245/45R19




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SLS                              e11*2007/46*0136*..
SL                               e11*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage              225/45R19                          A02) bis A10)
                (ab Modell 2014)          A93a)                              E47a)

                                           235/45R19

                                           245/45R19




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                14c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                             e11*2007/46*3139*..
QLE                            e11*2007/46*3144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Kia Sportage            225/45R19                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                         235/45R19
                                         A01)K01)K04)

                                         245/45R19
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                             e4*2007/46*0130*..
YN                             e4*2007/46*0131*..
YNS                            e4*2007/46*0261*..
YNS                            e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga               215/35R19                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         225/35R19
                                         A01)K01)K02)K55)K56)K57)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                14c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
     - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
     - Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
     - Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000899-A0-104
Anlage-Nr. :                14c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
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G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51098 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                14c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an
     den Auspufftopf anzulegen.

K39) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 50 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um-
       und anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
       mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.

K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
     Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
     Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




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Anlage-Nr. :                14c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R9755


K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
         zu kürzen,
     - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 14c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.04.2017




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